Art. 4 Bayer. Denkmalschutzgesetz
Ob und wie Sie gegen eine Anordnung vorgehen können, können Sie dem Bescheid entnehmen, in dem die Anordnung steht.
Herr Geiger
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz