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Erhaltungsmaßnahmen im Denkmalschutz

Der Erhalt von Baudenkmälern liegt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit. Wenn Ihnen ein Baudenkmal gehört, müssen Sie seinen Erhalt gewährleisten. Wenn Sie der Pflicht, es instand zu halten oder instand zu setzen, nicht von sich aus nachkommen, kann das Bauamt anordnen, dass Sie bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen oder deren Durchführung dulden. Es kann Ihnen die Kosten hierfür ganz oder zum Teil auferlegen. 

Ob Ihr Gebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen ist und somit auch unter diese Erhaltungspflicht fällt, können Sie im Denkmalatlas herausfinden. 

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