Art. 4 Bayer. Denkmalschutzgesetz
Ob und wie Sie gegen eine Anordnung vorgehen können, können Sie dem Bescheid entnehmen, in dem die Anordnung steht.
Frau Besold
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Besold ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Lauf a.d. Pegnitz
- Leinburg
- Neunkirchen a. Sand
- Ottensoos
- Reichenschwand
- Röthenbach a.d. Pegnitz
- Rückersdorf
- Schwaig b. Nürnberg
Herr Geiger
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Alfeld
- Altdorf b. Nürnberg
- Burgthann
- Engelthal
- Feucht
- Happurg
- Hartenstein
- Henfenfeld
- Hersbruck
- Kirchensittenbach
- Neuhaus a.d. Pegnitz
- Offenhausen
- Pommelsbrunn
- Schnaittach
- Schwarzenbruck
- Simmelsdorf
- Velden
- Vorra
- Winkelhaid