Im Vordergrund der Tätigkeit der beiden ehrenamtlich tätigen Kreisheimatpfleger steht die Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes im Nürnberger Land. Die Aufgaben der Heimatpflege sind auf Erhaltung und auf Gestaltung gerichtet. In der Vergangenheit geschaffene Werte sollen bewahrt und gepflegt werden. Veränderungsprozesse sind kritisch zu begleiten. Neues soll sich in das Vorhandene einfügen. Der Aufgabenbereich ist sehr vielfältig.
Folgende Bereiche zählen zu den wesentlichen Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung in denkmalschutzrechtlichen Fragen
- Beteiligung im Planungs- und Bauwesen
- Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volkstanz und Mundart
- Sammeln, Dokumentieren und Erforschen von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Herkunft und Identität
- Förderung der kulturellen Integration sowie
- Vermittlung von Wissen
Bei ihren fachlichen Äußerungen und Stellungnahmen unterliegen die Heimatpfleger keinen Weisungen. Sie sind ausschließlich der sachgerechten Erfüllung des heimatpflegerischen Auftrags verpflichtet und haben im Rahmen der einschlägigen Verfahren die heimatpflegerischen Belange vorzubringen. Zuständig für die Entscheidung bleibt jedoch die Verwaltungsbehörde.
Zur Erreichung der verfassungs- und gesetzmäßigen Ziele der Heimatpflege ist es wichtig, dass die Heimatpfleger mit vielen Dienststellen, Organisationen und Personen kooperieren. Deshalb ist eine möglichst enge und konstruktive Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Behörden, Institutionen und Verbänden anzustreben. Erwähnt seien insbesondere kirchliche Stellen, Schulen aller Art, Fachstellen und Vereinigungen des Naturschutzes, wissenschaftliche Institutionen, Archive, Museen und Sammlungen, bürgerschaftliche Vereinigungen und Initiativen, lokale und regionale Heimatverbände und Geschichtsvereine. Umgekehrt sollen staatliche und kommunale Dienststellen die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger in ihrer Tätigkeit unterstützen und sie bei Fragen, bei denen Anliegen der Heimatpflege berührt werden, rechtzeitig und umfassend einbinden.
Die Kreisheimatpflege im Landkreis Nürnberger Land ist in zwei Zuständigkeitsbereiche unterteilt. Herr Robert Giersch ist zuständig für den gesamten Landkreis Nürnberger Land, ausgenommen Bodendenkmäler. Diese werden von Herr Dr. Bernd Mühldorfer betreut.