Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich erforderlich, um eine Anlage, beispielsweise ein Wohnhaus oder ein Wirtschaftsgebäude, zu errichten, zu ändern oder die Nutzung ändern.
Bereits vor dem Bauantrag können Sie bestimmte Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser Vorbescheid entfaltet für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung beantragen, sodass Sie keine Baugenehmigung brauchen.
Für land- und forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerhallen, Fahrsilos, Viehunterstände und Güllegruben bestimmter Größen benötigen Sie eine Erlaubnis durch das Landratsamt.
Die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und bestimmten Bebauungsplänen müssen vom Bauamt des Landratsamtes Nürnberger Land genehmigt werden.
Wenn Sie Anlagen installieren möchten, die das Potenzial haben, das Grundwasser zu beeinflussen, müssen Sie vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis einholen.
Wenn Sie bestimmte bauliche Anlagen beseitigen möchten, müssen Sie das vorab beim Bauamt anzeigen.