Wenn Sie erstmals ein Taxi oder Mietwagenunternehmen gründen wollen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
Die Leistungsfähigkeit des Betriebes liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für Fahrzeugfinanzierung und für die Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden
(Mindestens 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250,00 Euro für jedes weitere
Fahrzeug
Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein
- Persönliche Zuverlässigkeit Antragsteller*in, beziehungsweise die für die Führung der Geschäfte bestellten Person
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Wohnsitzes zu stellen)
- Fachliche Eignung Antragsteller*in, beziehungsweise die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Fachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
Für den Verkehr mit Taxi besteht im Genehmigungsfall eine Beförderungs- und Betriebspflicht.
Um bestehende Taxiunternehmen nicht in ihrer Existenz zu gefährden, werden neue Genehmigungen in der Regel nur erteilt, wenn Genehmigungen zurückgegeben wurden. Anders verhält es sich im Mietwagenverkehr, hier gibt es keine Obergrenze.
Herr Uhlmann
Verkehrsrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Gerhardt
Verkehrsrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz