Fischereiberechtigte können für ihre Gewässer Fischereierlaubnisscheine ausstellen. Der Fischfang ohne Erlaubnisschein darf nicht gestattet werden.
Die Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen müssen Sie beim Landratsamt beantragen. Die Genehmigung kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden.
Die Anzahl der Erlaubnisscheine, die jährlich ausgegeben werden können, wird nach fachlicher Stellungnahme durch die Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfranken (Maiacher Straße 60 d, 90441 Nürnberg, Telefonnummer 0911 42439912) festgelegt.
Die Erlaubnisscheine können als Jahres-, Tages- oder Monatserlaubnisscheine ausgestellt werden. Sie müssen vor der Ausgabe jährlich vom Landratsamt einzeln bestätigt werden.
Um eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Inhaber bzw. Inhaberin oder Pächter bzw. Pächterin des Fischereirechtes sind.
Der Erlaubnisschein soll mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname oder Bezeichnung der ausgebenden Person und ihre genaue Anschrift
- Vor- und Zuname und genaue Anschrift des Erlaubnisnehmers mit dem Hinweis, dass der Erlaubnisschein nicht übertragbar ist
- Art und Geltungsdauer (zum Beispiel Jahreserlaubnisschein 2013, Tageserlaubnisschein 2013, Wochenerlaubnisschein 2013)
- Bestimmungen über Fangarten, Fangeräte und Fangbeschränkungen
- genaue Bezeichnung des oder der Fischwasser, auf die sich die Erlaubnis bezieht
- Raum für die Eintragung der Fangtage
- Raum für die Bestätigung durch die Kreisverwaltungsbehörde
Gewässeraufstellung
Herr Rohatsch
Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz