Der Zuschuss des Landkreises Nürnberger Land zur Förderung der Denkmalpflege bemisst sich aus dem Mehraufwand bei den Kosten, der bei einer anfallenden baulichen Maßnahme durch die Vorgaben der Denkmalpflege ergibt. Die Höhe des Zuschusses regelt Ziffer 4.1. der Landkreisrichtlinien zur Förderung der Denkmalpflege. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
Damit Sie Förderung erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bei dem Gebäude muss es sich um ein Baudenkmal handeln und es muss als solches im Denkmalatlas geoportal.bayern.de/denkmalatlas/ des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vermerkt sein.
- Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege muss die Maßnahme befürworten und die überörtliche Bedeutung des Denkmals bestätigen. Prüfen Sie bitte, ob auch das Landesamt Ihr Projekt fördert.
- Die Finanzierung der gesamten Maßnahme muss gesichert sein.
- Sie müssen den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn beim Landratsamt Nürnberger Land, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, stellen.
- Sie müssen sich in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen, insbesondere bei den Voruntersuchungen sollte Ihr Anteil nicht unter zehn Prozent liegen.
- Legen Sie den Fachkräften im Landratsamt professionelle Kostenschätzungen oder Angebote vor, damit sie den Mehraufwand ermitteln können. Es muss sich mindestens ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro ergeben.
Stellen Sie sicher, dass alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Reichen Sie dann die unten genannten Unterlagen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt ein.
Wenn Sie Fördergelder haben möchten, dürfen Sie mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Ihnen die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt und Sie den Antrag auf den Zuschuss beim Landratsamt eingereicht haben.
Die Fördervoraussetzungen anderer Stellen, bei denen Sie Zuschüsse erhalten können, können von denen des Landkreises abweichen. Bitte informieren Sie sich entsprechend rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein:
- Kostenschätzungen oder Angebote für die Ermittlung des denkmalpflegerischen Mehraufwands
- das ausgefüllte Formular Zuschussantrag Stadt/Gemeinde
- das ausgefüllte Formular Zuschussantrag Landkreis
- das ausgefüllte Formular Zuschussantrag Bezirk Mittelfranken
- das ausgefüllte Formular Zuwendung Bayerisches Landesamt
Herr Geiger
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz