Reiseausweis für Ausländer*innen:
Wenn Sie als Ausländer*in nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können, kann Ihnen ein Reiseausweis für Ausländer*innen ausgestellt werden. Dies erfolgt nur im äußersten Ausnahmefall, da die Ausstellung eines solchen Reiseausweises durch eine deutsche Behörde völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates bedeutet.
Reiseausweis für Flüchtlinge:
Einen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten Sie nur, wenn Sie in Deutschland als Flüchtling anerkannt sind. Der Reiseausweis für Flüchtlinge ermöglicht grenzüberschreitende Reisen.
Reiseausweis für Staatenlose:
Wenn Sie im Sinne des Übereinkommens vom 28. September 1954 staatenlos sind, kann Ihnen ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt werden. Ob Sie tatsächlich staatenlos sind, stellt die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung Ihrer Unterlagen fest.
Passersatzpapiere werden mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt.
Niederlassungserlaubnis, Identitätsnachweis und Besitz einer:
- Aufenthaltserlaubnis
oder
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
oder
der Erhalt eines der obengenannten Titel sobald ein Reiseausweis vorliegt und damit die Passpflicht erfüllt ist sowie die Unzumutbarkeit besteht einen entsprechenden nationalen Reisepass oder Passersatz zu erlangen.
Ein Verstoß gegen die Passpflicht ist gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 und 3 strafbewehrt.
Sie benötigen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Reiseausweis)
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Gültiger Reisepass (falls vorhanden)
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Letzten 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
- Bei Bezug von öffentlichen Leistungen: Vorlage des entsprechenden Bescheides
- Vorsprache mit Dolmetscher*in
Reiseausweis für Ausländer*innen: 100,00 Euro
Reiseausweis für Ausländer*innen bis zum 24. Lebensjahr: 97,00 Euro
Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder subsidiär Schutzberechtigte: 60,00 Euro
Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder subsidiär Schutzberechtigte bis zum 24. Lebensjahr: 38,00 Euro
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr