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Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen möglich.

 

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