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Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen möglich.

 

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