Fahrgast- und Güterschiffe, schwimmendes Gerät, Mietfahrzeuge und Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Elektromotorboote, dürfen Sie nur in Betrieb nehmen, wenn diese durch das zuständige Landratsamt zugelassen worden sind. Segelfahrzeuge sind nur dann zulassungspflichtig, wenn sie mit Zweitakt-Hilfsmotor ausgerüstet sind.
Das Landratsamt erteilt die Zulassung, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH den Vorschriften der Schifffahrtsordnung entspricht. Reichen Sie dazu einen Antrag auf die Zulassung von Booten ein. Nutzen Sie unseren Onlineantrag oder unseren Papierantrag, diesen finden Sie unter "Dokumente". Sie erhalten über die Zulassung eine Zulassungsurkunde. Diese gilt für alle Gewässer im Geltungsbereich der Schifffahrtsordnung.
Fahrgastschiffe müssen Sie alle zwei Jahre, sonstige zugelassene Fahrzeuge alle fünf Jahre erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung). Bitte legen Sie die Kopie des entsprechenden Prüfberichts dem Landratsamt Nürnberger Land vor.
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind, müssen Sie für die Schifffahrt eine Genehmigung beim Landratsamt Nürnberger Land einholen. Die Genehmigung gilt für ein oder mehrere ausdrücklich bestimmte Gewässer. Sie benötigen auch eine Genehmigung, wenn Sie an Gewässern Fahrzeuge für andere Personen bereitstellen. Hierzu gehören Mietboote, die im Rahmen einer Vermietung an einem bestimmten Ort zur Benutzung oder anschließenden Rückgabe bereitgestellt werden.
Fahrzeuge der Polizei und Bundespolizei, der Zollbehörden und der Wasserwirtschaftsverwaltung dürfen Gewässer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung befahren. Feuerwehren und die Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes dürfen bei Einsätzen in Not- und Katastrophenfällen aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags Gewässer befahren. Für die Durchführung von Übungen bleibt es bei der Genehmigungspflicht. Für Fahrzeuge im öffentlichen Auftrag gelten gesonderte Untersuchungsregelungen.
Antrag auf Zulassung von Booten - Onlineantrag
Die Gebühr für die Zulassung eines Bootes beträgt 10,00 Euro.
- Schifffahrtsordnung (SchO)
- Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek)
Frau Oberleiter
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz