Informationen, wie die Sachgebiete und Stabstellen des Landratsamts Ihre Daten verarbeiten, können Sie den Informationsblättern zum Datenschutz entnehmen, die Sie auch in Papierform im zuständigen Sachgebiet erhalten können. Die allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Inhalt
Das Landratsamt Nürnberger Land ist die Aufsichtsbehörde für alle Standesämter im Landkreis.
In bestimmten Ausnahmefällen kann von den allgemein geltenden Ladenschlusszeiten abgewichen werden.
Das Landratsamt ist je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Landkreisebene. Wir unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Die Gemeinden haben das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken, indem sie Beiträge oder Gebühren von Privatpersonen und Unternehmen einfordern.