Die Förderungen im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) dienen einem nachhaltigen Naturschutz. Dabei soll die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich für den Menschen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu sichern und wiederherzustellen. Auch die Umsetzung des Schutzzwecks von geschützten Gebieten und Flächen soll dadurch sichergestellt werden.
Durch die Förderungen können auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Landschafts-(pflege-)plänen nach Art. 4 BayNatSchG enthalten sind, verwirklicht werden. Außerdem ermöglichen die Zuwendungen die Entwicklung, Erhaltung und Pflege eines landesweiten Biotopverbundes und leisten einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungen können Sie beantragen, wenn Sie:
- sich als kommunale Körperschaft und deren Zusammenschluss, Landschaftspflegeverband sowie Verein und Organisation, satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen.
- für die Maßnahmen vorgesehene Grundstücke besitzen.
- als Träger der Naturparke tätig sind.
Sie können Ihre Anträge über den Landschaftspflegeverein oder die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Nürnberger Land einreichen.
Herr Birkmann
Landschaftspflegeverein Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Haas
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz