Die Neuausstellung eines Führerscheins kann nötig sein, wenn
- der Kartenführerschein beschädigt ist, also beispielsweise nicht mehr alle Angaben lesbar sind oder der Führerschein gebrochen ist
- Sie Ihren Namen geändert haben - dann ist die Neuausstellung sehr zu empfehlen, um beispielsweise Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden. Grundsätzlich verpflichtend ist die Neuausstellung bei Namensänderung aber nur, wenn sich bei einem Vergleich zwischen dem Führerschein und dem Personalausweis nicht eindeutig feststellen lässt, dass es sich um dieselbe Person handelt.
- Auflagen im Führerschein geändert werden, beispielsweise Streichen der Sehhilfe oder Änderung der Automatikbeschränkung
Sie können den neuen Führerschein entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land beantragen oder den Antrag über Ihre Wohnsitzgemeinde einreichen.
Sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie können den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Wohnsitzgemeinde persönlich abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Die benötigte Vollmacht finden Sie unter "Dokumente".
Der Führerschein kann auch von der Bundesdruckerei per Direktversand mittels Einwurf-Einschreiben zu Ihnen nach Hause gesendet werden.
Falls Sie eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde wünschen, ist zwingend die vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Wenn in Ihrem Führerschein Auflagen oder Beschränkungen genannt sind, beispielsweise, dass Sie eine Sehhilfe tragen müssen, müssen Sie diese Auflagen einhalten. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.
Wenn Auflagen oder Beschränkungen nicht mehr erforderlich sind, wenn Sie also beispielsweise nach einer Operation auf das Tragen einer Sehhilfe verzichten können, kann die Fahrerlaubnisbehörde diese Auflagen oder Beschränkungen aus dem Führerschein austragen, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Das reine Mitführen von ärztlichen Attesten oder Gutachten ist nicht ausreichend.
Für die Streichung der Auflage Sehhilfe aus Ihrem Führerschein wird ein augenärztliches Gutachten benötigt. Eine Sehtestbescheinigung ist dafür nicht ausreichend.
Bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer in etwa vier bis sechs Wochen.
Um einen neuen Führerschein zu beantragen, reichen Sie bitte den Antrag "Neuausstellung" zusammen mit folgenden Unterlagen ein:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei nicht persönlicher Antragstellung im Landratsamt in Kopie beifügen)
- Ihren aktuellen Führerschein (bei nicht persönlicher Antragstellung im Landratsamt in Kopie beifügen)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem "Formblatt"
Gegebenenfalls werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zum Direktversand, falls dieser gewünscht ist
- bei Änderung von Auflagen oder Beschränkungen entsprechende ärztliche Gutachten – halten Sie hier bitte vorab immer Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde
- bei Namensänderung ein Nachweis über die Namensänderung sofern Sie noch kein geändertes Ausweisdokument besitzen
- bei Streichung der Auflage 78 und gleichzeitig Eintrag der Schlüsselzahl 197 den Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Bearbeitungsgebühr: 25,30 Euro
- bei Direktversand zuzüglich 5,10 Euro
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - Hr
Kartenführerscheine
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs - P
Kartenführerscheine
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z
Kartenführerscheine
Frau Falkner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - L
Papierführerscheine
Frau Engelbrecht
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname M - Z
Papierführerscheine