Die Rechte die den deutschen Arbeitnehmenden zustehen gelten auch für Arbeitnehmende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und deren Familienangehörige. Auch Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genießen volle Freizügigkeit.
Hier finden Sie Informationen zum Erhalt einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte.
Wenn Sie sich als Unionsbürger*in seit fünf Jahren ständig und rechtmäßig entsprechend der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht.