Wenn Sie eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel Wallfahrten, Martinsumzüge oder Fronleichnamsprozessionen planen, müssen Sie diese zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde anzeigen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Baustellen, die es aktuell im Landkreis gibt, und eventuelle daraus resultierende Änderungen in den Fahrplänen des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Wer als Unternehmen oder Privatperson Arbeiten durchführen will, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, benötigt vor Beginn der Bauarbeiten dafür eine Genehmigung.
Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Für die über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Straßen benötigen Sie eine extra Erlaubnis.
Die Fahrwegbestimmungen dienen dazu, dass gefährliche Güter nur dort transportiert werden, wo sie keine Gefahr für die Umwelt oder den Mensch darstellen. Auf einigen Wegen soll somit auch das Unfallrisiko mininiert werden.
Der Landkreis Nürnberger Land erhält jährlich pauschale Zuweisungen vom Freistaat Bayern zum Unterhalt des Kreisstraßennetzes.
Wenn Sie trotz des Lkw-Fahrverbots an Samstagen in der Ferienreisezeit dringend eine Fahrt durchführen müssen, können Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie trotz des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen dringend eine Fahrt durchführen müssen, können Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Wenn Sie zu bestimmten Berufsgruppen gehören, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis beantragen, der Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern soll.
Hier finden Sie Informationen zum Forum Radfahren, dem Radverkehrskonzept, dem Stadtradeln und vielem mehr.
Wenn Sie eine öffentliche Straße für eine Veranstaltung benutzen möchten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis.
Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärke wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern regelmäßigen erfasst.
Eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden ist die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs.
Verkehrsprävention umfasst verschiedene Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.
Wenn wassergefährdende Stoffe ins Erdreich eindringen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden.
Der Kreisbauhof kümmert sich um den Winterdienst im Nürnberger Land.