Wer als Unternehmen oder Privatperson Arbeiten durchführen will, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, benötigt vor Beginn der Bauarbeiten dafür eine Genehmigung.
Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn Sie trotz des Lkw-Fahrverbots an Samstagen in der Ferienreisezeit dringend eine Fahrt durchführen müssen, können Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Der Landkreis Nürnberger Land erhält jährlich pauschale Zuweisungen vom Freistaat Bayern zum Unterhalt des Kreisstraßennetzes.
Für die über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Straßen benötigen Sie eine extra Erlaubnis.
Wenn Sie eine öffentliche Straße für eine Veranstaltung benutzen möchten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis.
Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärke wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern regelmäßigen erfasst.
Eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden ist die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs.
Verkehrsprävention umfasst verschiedene Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.
Der Kreisbauhof kümmert sich um den Winterdienst im Nürnberger Land.
Wenn wassergefährdende Stoffe ins Erdreich eindringen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden.