Sofortmaßnahmen müssen Sie ergreifen, wenn zum Beispiel
- nach einem Verkehrsunfall Benzin oder Diesel in ein Gewässer läuft oder im Erdreich versickert.
- bei einer Heizöllieferung durch ein Leck Heizöl ausgetreten ist.
- Gülle oder Sickersäfte in ein Gewässer oder einen Straßengraben laufen oder im Erdreich versickern.
Leiten Sie umgehend folgende Sofortmaßnahmen ein:
- Verständigen Sie die Feuerwehr unter der gebührenfreien Notrufnummer 112.
- Machen Sie möglichst genaue Angaben: WO ist WAS und WIEVIEL ausgelaufen?
- Die Notrufleitstelle informiert alle weiteren erforderlichen Behörden.
- Verhindern Sie das weitere Auslaufen: Heizung abschalten, Leck abdichten.
- Verhindern Sie das weitere Ausbreiten: Sand, Sägespäne oder Ölbindemittel verteilen.
- Verschließen Sie mögliche Einläufe in die Kanalisation oder Lichtschächte.
Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr. Auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg finden Sie weitergehende Informationen rund um Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.
Herr Böhm
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Heinlein
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz