Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeleitete Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, auch Bodenrichtwertzone genannt. Sie stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen - insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit - weitgehend überein. Ferner liegen für sie im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor. Die Bodenrichtwerte werden auf die Quadratmeter-Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.
Der Verkehrswert kann vom Bodenrichtwert je nach Ausprägung der wertbeeinflussenden Merkmale abweichen. Wertbeeinflussende Merkmale sind zum Beispiel der Erschließungszustand, die besondere Lage, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, die Grundstücksgestalt und die Nutzungsart.
Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit beziehungsweise der Transparenz des Bodenmarktes. Sie zeigen ein Abbild der Wertverhältnisse. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt die Bodenrichtwerte in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können online kostenfrei über www.boris-bayern.de eingesehen werden. Hier finden Sie neben den aktuellen Bodenrichtwerten alle historischen bis zum Stichtag 31.12.2018. Weiter zurück liegende Bodenrichtwerte können Sie unter Dokumente einsehen.
Ferner können Sie die Bodenrichtwerte gegen Gebühr schriftlich per E-Mail über gutachterausschuss@nuernberger-land.de oder per Post an Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a .d. Pegnitz anfordern.
Sollten Sie keinen schriftlichen Auszug benötigen, so können Sie die Bodenrichtwerte im Landratsamt im zweiten Obergeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.
Jede*r Bürger*in kann die Auskunft über einen Bodenrichtwert beantragen.
Sie benötigen die Anschrift beziehungsweise die Gemarkung und Flurnummer des gesuchten Grundstücks.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können online kostenfrei über www.boris-bayern.de eingesehen werden. Hier finden Sie neben den aktuellen Bodenrichtwerten alle historischen bis zum Stichtag 31.12.2018. Weiter zurück liegende Bodenrichtwerte können Sie unter Dokumente einsehen.
Die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Anfrage über die Geschäftsstelle nimmt drei bis fünf Werktage in Anspruch.
Über das Portal des Bayern Atlas können Sie die Bodenrichtwerte kostenlos einsehen.
Bodenrichtwerte zurück liegender Stichtage können Sie kostenfrei über www.boris-bayern.de abrufen.
Über das Portal des Bayern Atlas können Sie die Bodenrichtwerte kostenlos einsehen und einen Ausdruck erstellen. Über www.boris-bayern.de können Sie Bodenrichtwerte zurück liegender Jahre kostenfrei abrufen, ebenso haben Sie die Möglichkeit sich im Landratsamt im zweiten Obergeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten an einem Besucher PC die Werte abzurufen.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind kostenpflichtig erhältlich.
Bayerisches Kostengesetz
Herr Wolf
Landratsamt Nürnberger Land
Gutachterausschuss
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz