Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeleitete Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, auch Bodenrichtwertzone genannt. Sie stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen - insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit - weitgehend überein. Ferner liegen für sie im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor. Die Bodenrichtwerte werden auf die Quadratmeter-Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.
Der Verkehrswert kann vom Bodenrichtwert je nach Ausprägung der wertbeeinflussenden Merkmale abweichen. Wertbeeinflussende Merkmale sind zum Beispiel der Erschließungszustand, die besondere Lage, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, die Grundstücksgestalt und die Nutzungsart.
Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit beziehungsweise der Transparenz des Bodenmarktes. Sie zeigen ein Abbild der Wertverhältnisse. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt die Bodenrichtwerte in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten.
Sie können die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2018 online abrufen unter: www.boris-bayern.de.
Ferner können Sie die Bodenrichtwerte schriftlich per E-Mail an gutachterausschuss@nuernberger-land.de oder per Post an Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a .d. Pegnitz anfordern.
Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular: „BRW Einzelwert Bestellung“.
Sollten Sie keinen schriftlichen Auszug benötigen, so können Sie die Bodenrichtwerte im Landratsamt im vierten Obergeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt Ihnen gegen Gebühr schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte zurückliegender Stichtage bis einschließlich 31.12.1966.
Jede*r Bürger*in kann die Auskunft über einen Bodenrichtwert beantragen.
Sie benötigen die Anschrift beziehungsweise die Gemarkung und Flurnummer des gesuchten Grundstücks.
Über die Internetseite www.boris-bayern.de können Sie die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
Die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Anfrage nimmt drei bis fünf Werktage in Anspruch.
Sie können die Bodenrichtwerte über das Portal www.boris-bayern.de gegen Gebühr sofort abrufen. Nach dem Einkauf erhalten Sie umgehend per E-Mail eine Rechnung.
Sie können die Bodenrichtwertauskunft auch online beantragen.
Für die Bodenrichtwertauskunft über das Portal www.boris-bayern.de zahlen Sie 25 Euro je Einzelwert, bei schriftlichen Anfragen über die Geschäftsstelle 30 Euro je Einzelwert.
Sollten Sie häufiger Bodenrichtwertauskünfte benötigen könnte sich für Sie eine Dauerauskunft inkl. aller Übersichtskarten im PDF Format lohnen. Die Kosten betragen Euro 120,00. Alle weiteren Informationen erhalten Sie über www.boris-bayern.de
Die Möglichkeit einer kostenlosen Einsichtnahme haben Sie im Landratsamt im vierten Obergeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten. Telefonisch können leider keine Auskünfte erteilt werden.
Bayerisches Kostengesetz
Herr Wolf
Landratsamt Nürnberger Land
Gutachterausschuss
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz