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Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Wenn Sie im öffentlichen Straßenverkehr ein Auto, einen LKW, ein Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug fahren möchten, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie dazu berechtigt. Diese Fahrerlaubnis können Sie über Ihre Wohnsitzgemeinde oder direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamts beantragen. 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

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