Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen wird der Prüfautrag elektronisch an den TÜV erteilt. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung, wenn der Antrag bearbeitet ist. Sie bekommen keine extra Benachrichtigung über Erteilung des Prüfauftrages, Ihre Fahrschule kann aber nachsehen, ob Ihr Prüfauftrag schon erteilt wurde. Fragen Sie daher bitte dort bei Ihrer Fahrschule nach. Die Fahrschule meldet Sie nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV an.
Nach bestandener Prüfung händigt Ihnen Ihr Prüfer Ihren Kartenführerschein aus, soweit Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. In manchen Fällen müssen Sie Ihren Führerschein aber auch selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Nürnberger Land abholen. Dafür müssen Sie die Bestätigung der Technischen Prüfstelle über die bestandene Prüfung, Ihren Pass oder Personalausweis und bereits in Ihrem Besitz befindliche Führerscheine bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Sie können Ihren Führerschein persönlich abholen oder eine andere Person schicken. Diese Person braucht dann eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, oben genannte Unterlagen und muss sich vor Ort ausweisen. Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle die vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Bei gleichzeitiger Beantragung der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 und der Klasse BE füllen Sie bitte die "Erklärung Automatik Doppel-Klassen" aus und legen diese dem Antrag bei.
Sofern alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer circa vier bis sechs Wochen.
Reichen Sie bitte den "Antrag Erteilung Fahrerlaubnis" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit nachfolgenden Unterlagen ein:
Für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- augenärztliche oder durch Augenoptiker ausgestellte Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, mindestens neun Unterrichtseinheiten
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule und der zuständigen Technischen Prüfstelle
- eine Kopie von Ausweis oder Reisepass
- Bearbeitungsgebühr: 45,90 € (mit Probezeit)
- Bearbeitungsgebühr: 45,10 € (ohne Probezeit – bei Klassen AM, L und T)
- ggf. zzgl. 11,20 € für die Ausstellung von weiteren Führerscheinen bzw. eines vorläufigen Führerscheins (z.B. bei Beantragung von Doppelklassen)
Infoseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum EU-Führerschein
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs - P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z