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Straßenbenutzung bei Veranstaltungen

Die Benutzung von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, für Veranstaltungen wie Sportfeste, Umzüge, Kundgebungen und so fort, bedarf einer Erlaubnis durch Verkehrsbehörde, die für die Straße zuständig ist. Diese Erlaubnis ist in der Regel an Auflagen gebunden, beispielswese an eine zeitliche Begrenzung oder an die Einrichtung von Umleitungen.

Bei Kreisstraßen ist die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt zuständig. Dort können Sie die Benutzung der Straße beantragen. Schreiben Sie einfach eine formlose Mail und schildern Sie dort möglichst genau, was Sie planen oder nutzen Sie unser Onlineverfahren. Die Straßenverkehrsbehörde wird sich dann mit der Polizei, den Rettungsdiensten und der Feuerwehr abstimmen und Ihnen Rückmeldung geben.

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