Seit 1996 sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern Aufgabenträger für den allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Der Landkreis Nürnberger Land ist damit für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV zuständig. Er „definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan“.
Der Nahverkehrsplan ist also unerlässlich für die Gestaltung des allgemeinen ÖPNV und bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV-Angebotes. Er wird in enger Zusammenarbeit mit der Kreispolitik von der VGN GmbH erstellt und regelmäßig fortgeschrieben.
Seit dem Wirksamwerden des Gesetzes zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am 1. Januar 1996 (Regionalisierungsgesetz) sowie der zeitgleichen Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) vom 30.07.1996, das zuletzt durch § 1 Nr. 428 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV.
Der Nahverkehrsplan, dessen Begriff im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erstmalig genannt und in den Ländergesetzen detaillierter ausgefüllt wird, nimmt einen zentralen Punkt im Rahmen der Regionalisierung ein. Wichtiges Ziel des Nahverkehrsplanes ist es, eine sogenannte ausreichende Verkehrsbedienung – im Sinne von angemessen – zu definieren.
Nach § 8 Abs. 3 PBefG ist für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV der Aufgabenträger zuständig. Der Aufgabenträger (hier Landkreis Nürnberger Land) definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan.
Herr Scharrer
Sachgebietsleiter
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz