Mehr Menschen sollen den ÖPNV nutzen. Dafür sind die Vorgaben im Nahverkehrsplan Grundlage für eine Vorabbekanntmachung. Leistungen sollen dabei nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich von den Verkehrsunternehmern erbracht werden. Sollte jedoch kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, so wird die Leistung von der Landkreisverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung veröffentlicht und im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) sind Bayerische Kommunen verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Vorabbekanntmachungen und Ausschreibungen
Aktuelle Vorabbekanntmachungen:
Derzeit sind folgende Vorabbekanntmachungen veröffentlicht:
Linienbündel 3 - Region Altdorf: VGN-Linien 550, 551, 552, 553, 554, 556 und 557
Linienbündel 9 - Mitte: VGN-Linien 331, 332 E, 333 und 354
- Hier finden Sie die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 im EU-Amtsblatt
- Hier finden Sie das ergänzende Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 gem. §8a Abs. 2 i.V.m. §13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz
- Hier finden Sie die Anlagen zum ergänzenden Dokument
Die Fristen für eine Angebotsabgabe für Verkehrsleistungen finden Sie in der jeweiligen veröffentlichten Vorabbekanntmachung beziehungsweise förmlichen Ausschreibung.
Herr Scharrer
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz