Mehr Menschen sollen den ÖPNV nutzen. Dafür sind die Vorgaben im Nahverkehrsplan Grundlage für eine Vorabbekanntmachung. Leistungen sollen dabei nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich von den Verkehrsunternehmern erbracht werden. Sollte jedoch kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, so wird die Leistung von der Landkreisverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung veröffentlicht und im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) sind Bayerische Kommunen verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Vorabbekanntmachungen und Ausschreibungen
Derzeit sind keine Vorabbekanntmachungen / Ausschreibungen veröffentlicht.
Die Fristen für eine Angebotsabgabe für Verkehrsleistungen finden Sie in der jeweiligen veröffentlichten Vorabbekanntmachung beziehungsweise förmlichen Ausschreibung.
Herr Scharrer
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz