Mehr Menschen sollen den ÖPNV nutzen. Dafür sind die Vorgaben im Nahverkehrsplan Grundlage für eine Vorabbekanntmachung. Leistungen sollen dabei nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich von den Verkehrsunternehmern erbracht werden. Sollte jedoch kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, so wird die Leistung von der Landkreisverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung veröffentlicht und im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) sind Bayerische Kommunen verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Vorabbekanntmachungen und Ausschreibungen
Vorabbekanntmachungen:
Derzeit sind folgende Vorabbekanntmachungen veröffentlicht:
Linienbündel 4 - Nordwest; VGN-Linien 344-345
Vertragslaufzeit für diese Linien ist vom 12.12.2027 bis einschließlich 31.08.2037
Hier kommen Sie zu der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Hier kommen Sie zum ergänzenden Dokument
Hier kommen Sie zu den Anlagen zum ergänzenden Dokument
Ausschreibungen:
Derzeit sind folgende Ausschreibungen veröffentlicht:
Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr in den zwei Linienbündeln
- 1 (Stadtverkehr Lauf)
- 2 (Stadtverkehr Hersbruck)
- 8 (Region Hersbruck West)
für den Zeitraum vom 13.12.2026 bis einschließlich 31.08.2036.
Hier finden Sie die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Dort finden Sie auch einen Link zur Vergabeplattform mit den Vergabeunterlagen und die Rahmenbedingungen zur Angebotsabgabe.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform zulässig. Zur Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Eventuelle Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Alle Bewerberinformationen werden dort aktualisiert und können dort eingesehen werden.
Die Fristen für eine Angebotsabgabe für Verkehrsleistungen finden Sie in der jeweiligen veröffentlichten Vorabbekanntmachung beziehungsweise förmlichen Ausschreibung.
Herr Scharrer
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz