Mehr Menschen sollen den ÖPNV nutzen. Dafür sind die Vorgaben im Nahverkehrsplan Grundlage für eine Vorabbekanntmachung. Leistungen sollen dabei nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich von den Verkehrsunternehmern erbracht werden. Sollte jedoch kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, so wird die Leistung von der Landkreisverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung veröffentlicht und im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) sind Bayerische Kommunen verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Vorabbekanntmachungen und Ausschreibungen
Vorabbekanntmachungen:
Derzeit sind folgende Vorabbekanntmachungen veröffentlicht:
Linienbündel 1 - Stadtverkehr Lauf; VGN-Linien 350-354
Linienbündel 2 - Stadtverkehr Hersbruck; VGN-Linien 361 - 363
Linienbündel 8 - Hersbruck regional West; VGN-Linien 335 und 338
Vertragslaufzeit für alle betroffenen Linien ist vom 13.12.2026 bis einschließlich 31.08.2036
Hier kommen Sie zu der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Hier kommen Sie zum ergänzenden Dokument
Hier kommen Sie zu den Anlagen zum ergänzenden Dokument
Ausschreibungen:
Derzeit sind keine Ausschreibungen veröffentlicht.
Die Fristen für eine Angebotsabgabe für Verkehrsleistungen finden Sie in der jeweiligen veröffentlichten Vorabbekanntmachung beziehungsweise förmlichen Ausschreibung.
Herr Scharrer
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz