Mehr Menschen sollen den ÖPNV nutzen. Dafür sind die Vorgaben im Nahverkehrsplan Grundlage für eine Vorabbekanntmachung. Leistungen sollen dabei nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich von den Verkehrsunternehmern erbracht werden. Sollte jedoch kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, so wird die Leistung von der Landkreisverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung veröffentlicht und im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Nach § 31 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) bzw. § 30 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) sind Bayerische Kommunen verpflichtet, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Vorabbekanntmachungen und Auschreibungen
Vorabbekanntmachungen:
Derzeit ist folgende Vorabbekanntmachung veröffentlicht:
Linienbündel 7 – Hersbruck Regional Ost: VGN-Linien 334, 336, 337, 440 und 446;
Vertragslaufzeit für alle betroffenen Linien ist vom 01. September 2023 bis einschließlich 07. Dezember 2024.
- Hier finden Sie die Vorinformation
- Hier finden Sie den voraussichtlichen Fahrplan (Anlage 1 zur Vorinformation)
- Hier finden Sie die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
- Berichtigung zur Vorabbekanntmachung vom 05.08.2022
Weitere Unterlagen, wie Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung samt Anlagen, können Sie bei Bedarf über die Mailadresse oepnv@nuernberger-land.de anfordern.
Aktuelle Auschreibungen:
Derzeit stehen keine Ausschreibungen zur Verfügung.
Die Fristen für eine Angebotsabgabe für Verkehrsleistungen finden Sie in der jeweiligen veröffentlichten Vorabbekanntmachung beziehungsweise förmlichen Ausschreibung.
Herr Scharrer
Personennahverkehr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz