Für Oldtimer stehen zwei verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung.
Das historische Kennzeichen oder H-Kennzeichen können Sie nur für Einzelfahrzeuge bekommen, die eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge haben. Dafür brauchen Sie ein Gutachten einer*s amtlich anerkannten Sachverständigen. Neben dem Gutachten braucht ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen auch eine Betriebserlaubnis. Es dient zwar auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts, hat aber keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrtzweckes. Das Fahrzeug muss außerdem regelmäßig zur Fahrzeuguntersuchung.
Das rote Oldtimerkennzeichen beginnt mit „07“. Es lohnt sich vor allem für Sie, wenn Sie eine Oldtimer-Sammlungen besitzen und mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen nutzen möchten. Dabei werden jedoch maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben. Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen können Sie ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nutzen. Möglich sind auch Probe- und Überführungsfahrten. Dieses Fahrzeug benötigt keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis. Die regelmäßige Fahrzeugüberwachung entfällt.
Das Fahrzeugalter ist für 07- und H-Kennzeichen bei mindestens 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung.
Ihr Hauptwohnort muss im Landkreis Nürnberger Land sein. Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen. Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Hauptzollamt zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass bei Kennzeichen für Historische Fahrzeuge maximal 7 Stellen belegt werden dürfen, zum Beispiel LAU – zwei Buchstaben und zwei Ziffern oder LAU – mit einen Buchstaben und drei Ziffern. Dazu ist eine telefonische Reservierung erforderlich 09123 950 6345 oder 09123 950 6346 oder 09123 950 6348.
Die Besteuerung von Oldtimern unterliegt einem Sonderfall, denn alle als Oldtimer zugelassenen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden pauschal mit einem festen Betrag besteuert. Diese Pauschalsteuer beträgt 46,02 Euro bei Motorrädern und 191,73 Euro bei Autos.
Es gibt auch eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Saison besteht aus mindestens 2 Monaten und höchstens 11 Monaten. Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet.
Wenn Sie für Ihre Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen bekommen haben, müssen nicht beide Fahrzeuge auch Oldtimer sein. Das Wechselkennzeichen kann zum Beispiel auch für einen Oldtimer in Kombination mit einem herkömmlichen Auto verwendet werden. Der Buchstabe H des H-Kennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des H-Kennzeichens angebracht.
Eine internetbasierte Zulassung bei einem H-Kennzeichen ist noch nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen bei der Zuteilung eines H-Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Kennzeichenschilder soweit das Fahrzeug zugelassen ist
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt.
Erforderliche Unterlagen bei der Zuteilung eines roten 07-Kennzeichens:
- Fahrzeugpapiere (das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- ein Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart "0", Zweck: "rote Kennzeichen für Oldtimer", senden an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
- eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (VZK) (kann auch über die Kfz-Zulassungsstelle angefordert werden, für diese Auskunft aus dem VZK fällt eine Gebühr von 3,30 EURO an)
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (bitte Bankverbindung nachweisen)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen schon jetzt online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Die Gebühr für H-Kennnzeichen beträgt ab 27,40 Euro.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich 10,20 Euro an.
Die Gebühr für rote 07-Kennzeichen beträgt 81,30 Euro für das erste Fahrzeug und ein Fahrtennachweisbuch, 11,70 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt beim Schilderladen erfragt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9.html
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr