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Eine junge Frau steht auf einem von der Sonne beschienenen Weg im Grünen. Sie hält mit beiden Händen ihren Schwangerschaftsbauch.

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
im Gesundheitsamt des Landratsamtes Nürnberger Land

Unsere Fachkräfte beraten und informieren zu allen Fragen in Zusammenhang mit Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt.

Die Gespräche sind immer kostenlos und vertraulich und können auf Wunsch auch anonym stattfinden. Sie können allein, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, in Begleitung Ihrer Eltern oder mit einer anderen Vertrauensperson zu uns kommen.

Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. In Notfällen sind Termine auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Amtes möglich.

Wenn Sie nicht oder nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Vertrauensperson mit, die übersetzen kann, oder bitten Sie unsere Fachkräfte, eine Übersetzung zu organisieren. 

„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen.“

§2 Schwangerschaftskonfliktgesetz

Vor der Schwangerschaft: Sexualaufklärung, Beratung zu Verhütung und Familienplanung

  • Einzel- oder Paarberatungen bei Fragen zur Sexualität, Methoden der Empfängnisverhütung und Familienplanung
  • Sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen und Jugendgruppen ab der 5. Jahrgangsstufe mit geschlechtsspezifischen und zielgruppenorientierten Themenschwerpunkten
  • Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikator*innen
  • Materialverleih: Broschüren, Bücher, Filme, Verhütungsmittelkoffer, Kindergartenbox

Während der Schwangerschaft

  • Beratung zu gesundheitsförderndem Verhalten
  • Beratung zu rechtlichen Bestimmungen wie Mutterschutz oder Unterhaltsfragen
  • Information über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere und familienfördernde Leistungen einschließlich der Vermittlung finanzieller Hilfen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“. Diese kommt für Schwangere in Notlagen in Betracht (Flyer), wenn gesetzliche Leistungen für die notwendigen Anschaffungen nicht zustehen oder nicht ausreichend sind oder auch für Familien in Not bis zum 3. Lebensjahr (Flyer)
  • Konkrete Unterstützung im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen
  • Krisenintervention bei psychosozialen Konflikten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • Psychosoziale Beratung vor und nach einer pränataldiagnostischen Maßnahme, also einer Untersuchung des ungeborenen Kindes
  • Information über Hilfsmöglichkeiten, wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
  • Vermittlung an weiterführende Beratungsstellen, die sich Themen wie einer vertraulichen Geburt, Adoption, Schulden etc. widmen
  • Information und Begleitung bei Konsum von legalen und illegalen Suchtmitteln in  Schwangerschaft und Stillzeit (Fortbildungsreihe)

Bei Konflikten und dem Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft

Unsere Fachkräfte führen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 219 StGB durch und stellen danach die Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs erforderlich ist. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und beraten Sie vertraulich. Wenn Sie die Beratungsbescheinigung brauchen, bringen Sie bitte einen gültigen Identitätsnachweis mit Lichtbild mit, beispielsweise Ihren Personalausweis, einen Reisepass oder ein Aufenthaltsdokument. Die Beratung kann auf Wunsch gegenüber Berater*in auch anonym stattfinden. 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt ergebnisoffen und dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie umfasst jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information und das Angebot der Vermittlung praktischer Hilfen. Wenn die Schwangere einverstanden ist, können bei Bedarf auch medizinische, psychologische oder juristische Fachkräfte hinzugezogen werden.

Nach der Geburt

Zu unserem Angebot gehört auch die Nachbetreuung. Wir beraten nach der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

  • Beratung zum Familienleben mit dem neugeborenen Kind, zu Veränderungen in der Partnerschaft
  • Information über andere Beratungs-, Hilfs- und Kursangebote
  • Information über Betreuungsmöglichkeiten und Vermittlung von Zusatzleistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ und gegebenenfalls auch anderer Stiftungen
  • Beratung bei gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen nach der Geburt
  • Beratung nach Schwangerschaftsabbruch oder einer Fehl- oder Totgeburt
  • Vermittlung von freiwilligen Leistungen - Familienplanungsfonds

Leitfaden - Erledigungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes

Inhalt

    Hilfetelefon für Schwangere in Not des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

    Informationen zu Schwangerschaft & Geburt, Kinderwunsch, Verhütung, ungeplanter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  

    Informationen für junge Menschen bei gewollter oder ungewollter Schwangerschaft 

    Informationen zu Beziehung, Liebe, Sexualität und Schwangerschaft in 13 Sprachen

     

     

    Informationsseiten über Hilfen und Unterstützungsangebote für werdende Mütter, Väter und Paare des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

    Informationen zur Kindergesundheit

    Informationen über die Förderung von Kinderwunschbehandlungen

    Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit 

    Online-Erziehungsratgeber des ZBFS - Bayerischen Landesjugendamts