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Begleitetes Fahren ab 17

Mit dem „Begleiteten Fahren“ haben junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung einer erfahrenen Person, die den Führerschein schon länger besitzt, ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE zu führen.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir empfehlen Ihnen dringend, für die persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde vorab einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung

Andernfalls ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

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