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Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen vom Landratsamt Nürnberger Land erteilt.

Die Erlaubnis kann vom Landratsamt unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.

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