Wann liegt ein Reisegewerbe vor?
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung durch die Kunden und Kundinnen, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren anbieten, verkaufen, ankaufen oder Bestellungen aufnehmen,
- (Dienst-)Leistungen anbieten oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufnehmen,
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder Schaustellerin oder nach Schaustellerart ausüben.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte.
Das Landratsamt Nürnberger Land ist neben der Erteilung der Reisegewerbekarte auch für eine Verlängerung oder Ausdehnung der bestehenden Reisegewerbekarte zuständig.
Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?
- Reisegewerbetreibende
- Angestellte von Reisegewerbetreibenden, wenn sie unmittelbar mit Kundschaft in Kontakt treten sollen oder an einem anderen Ort als der Reisegewerbetreibende selbst tätig sind, benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des oder der Vorgesetzten.
- Auch juristischen Personen kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt Nürnberger Land ist bei natürlichen Personen nur für Wohnsitze und bei juristischen Personen nur für Betriebssitze im Landkreis Nürnberger Land zuständig.
Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Erlaubnisvoraussetzungen ist die Zuverlässigkeit der gewebetreibenden Person.
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit wird von der Person, die den Antrag stellt, grundsätzlich die Vorlage eines amtlichen Führungs- oder Leumundszeugnisses oder eines Auszugs aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder eines Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) verlangt.
Den Antrag für eine Reisegewerbekarte stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Betriebssitzgemeinde.
Antragstellung von natürlichen Personen:
- Stellen Sie den Antrag über Ihre Wohnsitzgemeinde.
- Legen Sie dabei Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Beantragen Sie bei der Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, um beides am Landratsamt vorzulegen.
Antragstellung von juristischen Personen:
- Stellen Sie den Antrag über Ihre Betriebssitzgemeinde.
- Beantragen Sie bei der Betriebssitzgemeinde für die juristische Person einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage beim Landratsamt.
- Legen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug vor.
- Die Geschäftsführung muss bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage am Landratsamt beantragen.
Die Reisegewerbekarte können Sie dann unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses persönlich bei am Landratsamt abholen, oder bei Ihrer Wohnsitz- oder Betriebssitzgemeinde.
- Nicht-EU-Ausländer oder Ausländerin: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- ausgefüllter Reisegewerbeantrag, Sie finden diesen unter "Dokumente"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zuverlässigkeitsnachweis
- Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO).
- bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug; bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Die Kosten für die Reisegewerbsekarte liegen zwischen 70,00 Euro und 150,00 Euro, abhängig von der Gültigkeitsdauer und dem Arbeitsaufwand.
Herr Klieber
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz