Als Rechtsbeistand, öffentliche Stelle, aber auch als Privatperson können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister stellen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bitte geben Sie dabei das betreffende Kennzeichen oder die betreffende Fahrzeugidentifizierungsnummer an. Die kennzeichenführende Zulassungsbehörde ist zuständig für die Erteilung der Auskunft.
Sie benötigen:
- Schriftliche Begründung des Antrags mit Angabe des amtlichen Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer.
- Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses erforderlich.
Die Gebühr für eine Halterauskunft beträgt 5,10 Euro.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr