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Halterauskunft

Die Zulassungsbehörde kann Ihnen Auskunft über Halter*in und Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges geben. Voraussetzungen hierfür sind die Durchsetzung beziehungsweise die Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

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