Die europäischen und nationalen Rechtsnormen definieren Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte. Damit sollen Risiken minimiert werden, die von diesen Produkten für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen können, und diese Vorschriften dienen dem Schutz der Lebens- und Futtermittelkette.
Um mit tierischen Nebenprodukten zu arbeiten oder diese gewerblich zu beseitigen, benötigen Sie eine Zulassung durch das Veterinäramt.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben und das Veterinäramt diesen geprüft hat, vereinbart es mit Ihnen eine Ortsbesichtigung, um sicherzustellen, dass Sie alle für Ihren Fall relevanten Anforderungen erfüllen. Das Verwaltungsverfahren ist abgeschlossen, wenn Sie einen Zulassungs- beziehungsweise Registrierungsbescheid bekommen haben.
Mit der Tätigkeitserlaubnis erhält der Betrieb auch eine individuelle Schlüsselnummer für TNP (Tierische Nebenprodukte)-Betriebe, die ihn in den Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr identifiziert.
Sie müssen das Registrierungs- und Zulassungsverfahren abgeschlossen haben, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.
Bitte beantragen Sie die Registrierung und die Zulassung, indem Sie dem Veterinäramt eine ausführliche Mail oder einen ausführlichen Brief schicken, worin Ihr Vorhaben und Ihre Tätigkeit exakt beschrieben sind.
Die Kosten für Registrierung, Prüfung und Zulassung können zwischen 50 Euro und 5.000 Euro variieren.
Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses.
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
- Verordnung (EG) Nr. 142/2011 Verordnung der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) 1069/2009
- Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Frau Dr. Schütten
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck