Energieberatung
Nürnberger Land
Sie sind an einem sparsamen und effizienten Umgang mit Energie interessiert und möchten Ihr Gebäude sanieren?
Hier kann Sie die Energieberatung Nürnberger Land mit einer kostenlosen Initiativberatung, also einer Erstberatung, unterstützen.
Bei uns erhalten Sie einen Überblick und Informationen über
- Energieeinsparverordnung
- Energiesparmaßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Fördermöglichkeiten
- Gebäudeenergieausweis
- Sachverständige für Fördermittelbeantragung
- Stromsparen im Haushalt
.. oder Antworten auf Ihre individuellen Fragen - eine Vor-Ort-Beratung oder Detailplanung ist damit jedoch nicht verbunden.
An die ENA können sich sowohl Privatpersonen als auch kleinere Gewerbebetriebe oder Vereine wenden, die ihren Sitz im Landkreis Nürnberger Land haben.
Die ENA hat eine kostenlose Broschüre zusammengestellt, die in allen Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt erhältlich ist.
Der Ratgeber enthält interessante Hinweise zu Themen wie Einsatz von erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Neubau und Sanierung sowie möglichen Fördermitteln.
Außerdem finden Sie darin zahlreiche Kontaktadressen zu qualifizierten Energieberater*innen (Architekten/Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen) aus dem Landkreis oder ausführenden Firmen aus dem Bauhandwerk. Sie können sich den Ratgeber auch als PDF herunterladen:
Inhalte im Überblick
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Solarpotenzialkataster:
Klima- und Ressourcenschutz, Energiewende,
digitaler Energienutzungsplan
Mit rotem Faden Richtung Klimaschutz und Energieeffizienz. Den gesteckten Klimaschutzzielen des Landkreises Stück für Stück näherkommen
2020 wurde der Zuwendungsbescheid vom StMWi für die Anfertigung des digitalen Energienutzungsplans mit einer Förderquote von 70 Prozent erteilt und vom Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (IfE) anzufertigen. Begleitet wurde die Erstellung von der Klimaschutzstelle des Landkreises sowie der unabhängigen Energieberatungsagentur des Landkreises Nürnberger Land (ENA).
Die Fertigstellung des digitalen Energienutzungsplans (digENP) erfolgte im Juli 2022, den Abschlussbericht können Sie hier downloaden:
Die Erstellung des digitalen Energienutzungsplans wurde gefördert wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Liste der Energieberater*innen im Nürnberger Land
Die ENA hat in einer Aufstellung die Energieberater*innen im Nürnberger Land erfasst, die eine Vor-Ort-Beratung bei Ihnen durchführen können. Diese Sammlung von zertifizierten Berater*innen stellt keine Empfehlung und kein Qualitätsversprechen dar!
Allgemein werden Fachleute als Energieberater*in bezeichnet, die Gebäude energetisch bilanzieren und bewerten können. „Energieberater*in“ ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung und bei der Auswahl der Beratung sollte immer auf die Qualifikation geachtet werden, insbesondere wenn Sie staatliche Fördermittel beziehen möchten.
Eine herstellerunabhängige und neutrale Erstberatung bietet die ENA im Landratsamt an.
→ Energieberater*innen, die in die Aufstellung aufgenommen werden möchten, können sich gerne mit der ENA in Verbindung setzen.
Ausweispflicht für Häuser
Ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs wird in Deutschland für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Trotzdem kennen die meisten zwar den Benzinverbrauch ihres Autos, nicht aber den Energieverbrauch der eigenen vier Wände.
Hier soll der Energieausweis Klarheit schaffen. Er gibt Auskunft über den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Modernisierungsempfehlungen geben zugleich Anhaltspunkte, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch reduziert werden könnte.
Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweis: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Er ist somit weniger aussagekräftig.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Gebäudeanalyse. Über eine Farbskala von Grün nach Rot und mit der Angabe der Effizienzklassen A+ bis H wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser verdeutlicht.
Eigentürmer*innen, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Sobald jedoch das Haus bzw. die Wohnung vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll, ist der Energieausweis erforderlich. Genauso verhält es sich für Nichtwohngebäude.
Zusätzliche Informationen und Hinweise zum Energieausweis finden Sie auch unter folgenden Links:
Der Energieausweis für den Gebäudebestand (Broschüre des StMI)
"Der Energieausweis. Gut informiert - besser modernisiert" (Broschüre der Deutschen Energie-Agentur GmbH - dena)
Hier kommen Sie zur Energie-Projektagentur Nürnberger Land.
Zu den regenerativen Energiequellen zählen Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Geothermie. Der Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus diesen Quellen ist eine zentrale Säule der Energiewende.
Ein Überblick über Strom- und Wärmeverbrauch, Geräteausstattung, Heizungsanlage und Gebäudehülle schafft Sparpotentiale.
Wenn der Verdacht auf erhöhte Konzentrationen an chemischen Schadstoffen (Arbeitsplatz/Wohnraum) besteht, ist eine baubiologische Untersuchung sinnvoll. Je nach Situation und Fragestellung kommen mikrobiologische, chemische, bauphysikalische, thermografische und endoskopische Untersuchungsmethoden zur Anwendung.
Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur von Objekten. Dabei wird die Intensität der Infrarotstrahlung, die von einem Punkt ausgeht, als Maß für dessen Temperatur gedeutet.
Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Lecks in der Gebäudehülle aufzuspüren und die tatsächliche Luftwechselrate zu bestimmen.
Die ENA hat in einer Aufstellung die Anbieter*innen von baubiologische Untersuchungen, Blower-Door-Test und Thermografieaufnahmen erfasst. Diese Sammlung von Anbietenden stellt keine Empfehlung und kein Qualitätsversprechen dar!
Gebäude-Energie-Gesetz - GEG -
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurde am 1. November 2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) abgelöst. Somit wurden die Inhalte aus drei Rechtsvorschriften nun in einem Gesetz zusammengefasst.
Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.
- Erläuterungen und Details zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) finden sie z.B. hier
- Das Gesetz im Wortlaut mit den einzelnen Paragraphen finden Sie hier.
Wie finde ich geeignete sachverständige Personen?
Sachverständige Personen findet man in den Listen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer.
Die Listen können hier angefordert bzw. abgerufen werden (ggf. gegen eine Gebühr):
Bayer. Ingenieurekammer-Bau E-Mail: info@bayika.de | Bayer. Architektenkammer E-Mail: info@byak.de |
Alternativ können Sie auch sachverständige Personen aus dem Landkreis kontaktieren. Eine Aufstellung von Energieberatenden im Nürnberger Land finden Sie hier.
Das Unterlassen bestimmter Handlungsverpflichtungen begründet nach § 108 GEG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.
Förderprogramme:
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien stehen auf Bundes- und Landesebene Förderprogramme in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung; Informationen dazu finden Sie unter Förderung.
Weitere Tipps oder eine persönliche Beratung zu den genannten Förderprogrammen bzw. rund um die Themen Bauen, Sanieren, Erneuerbare Energien erhalten Sie bei der ENA.
Aktuelle Links zur Energieberatung:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Online-Tool zur Berechnung angefallener CO2-Kosten und zur Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden
Das neue GEG - die wichtigsten Fakten, ein Überblick
Infos zum Heizen mit erneuerbaren Energien
Erläuterungen und Infos zum CO2-Preis
Grüne Brennstoffquoten ab 2029, Infos insb. für Installations-, Schornsteinfeger- oder Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe
Beispiele aus der Praxis
Übersicht und Infos zu Fördermitteln für Heizungstausch und Gebäudesanierung - Gebäudeforum Klimaneutral (Deutsche Energie-Agentur GmbH - dena)
Infos insb. für Fachleute als Hintergrundinformation zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien
Informationen zu Fristen für Eigentümer*innen, Vermietende und Mietende im GEG
Beispiele aus der Praxis - Verbraucherzentrale:
Zuschüsse fürs Eigenheim - so finden Sie das richtige Förderprogramm
Klimapaket - hier berechnen Sie den CO2-Preis Ihrer Heizkosten
GEG - was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz?
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Merkblätter zum Energiesparen und Energieatlas Bayern
- Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk e. V.: Auskunft über Biomasse
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): www.stromeffizienz.de und Broschüre "Der Energieausweis. Gut informiert - besser modernisiert"
- EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e. V.: Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
- Marktgemeinde Feucht: Klimaschutzkonzept
- Stadt Lauf an der Pegnitz: Klimaschutzkonzept
- Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de
- Ladeverbund+ - Solarinformationszentrum Fürth: www.solid.de
- N-ERGIE www.n-ergie.de
- Zahlreiche Informationen zum Thema Energie und Energiesparen finden Sie auch beim Landkreis Roth
- Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
Wärmepumpen - energieeffizient, umweltfreundlich
Der sparsame Umgang mit Energie und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien sind wichtige energiepolitische Ziele. In diesem Zusammenhang spielt auch die Wärmepumpe eine immer größere Rolle. Sie ermöglicht es, im Erdreich und Grundwasser gespeicherte Sonnenwärme zur Wärmeerzeugung zu nutzen. Auch die Außenluft kommt als Wärmequelle in Frage.
Eine effiziente Möglichkeit, Heizwärme mittels unerschöpflicher Energiequellen bereitzustellen, bietet die Wärmepumpe. Sie nutzt dazu Wärme aus sonst nicht mehr nutzbaren Wärmequellen und fördert diese nach dem bekannten thermodynamischen Prinzips auf ein Temperaturniveau, das für die Gebäudebeheizung geeignet ist. Eine Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank, mit dem kleinen Unterschied, dass es hier auf die Wärme- und nicht auf die Kältenutzung ankommt. Sie entnimmt Wärme auf niedrigem Temperaturniveau wie z. B. aus Grundwasser, Erdreich oder Luft. Dann erhöht sie die Temperatur auf das Niveau, das für den Heizungsbetrieb erforderlich ist. Die „Drei Viertel“ der dazu erforderlichen Energie bezieht die Wärmepumpe kostenlos und umweltschonend aus der Natur. Fachmännisch installierte Wärmepumpen tragen dazu bei, die Wärmekosten zu senken und die CO2-Belastung der Atmosphäre, insbesondere bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom im Vergleich zu konventionellen Heizungssystemen, erheblich zu reduzieren.
Die mit einem elektrisch betriebenen Kompressor ausgerüstete Wärmepumpe, auch kurz Elektrowärmepumpe genannt, hat in Verbindung mit der Wärmequelle Erdreich speziell für die Wärmeversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern die größte Bedeutung. Für das Handwerk bietet sich mit der Wärmepumpe die Gelegenheit, mit einer modernen Technologie neue Kunden zu gewinnen und nebenbei aktiven Umweltschutz zu betreiben.
Bei der Installation von Elektrowärmepumpen arbeiten in der Regel verschiedene Gewerke zusammen. Heizungsbauer, Elektroinstallateur und Brunnenbauer erstellen in der Regel gemeinsam die Wärmepumpen-Heizungsanlage.
Die Wärmepumpe ist also keine Allzweckwaffe gegen zu hohe Wärmekosten. Sie ist ökologisch und ökonomisch dann sinnvoll, wenn das Umfeld stimmt. Je geringer der Wärmebedarf der Gebäude liegt und je niedriger die Vorlauftemperaturen (z. B. Fußboden- oder Wandflächenheizung) der Heizungssysteme sind, umso eindrucksvoller ist der zu erzielende Jahresnutzungsgrad. Dann liegen auch die Betriebskosten deutlich niedriger als bei Öl- oder Gasheizungen. In punkto Zuverlässigkeit stehen moderne Wärmepumpen gegenüber vergleichbaren Heizkesseln in nichts nach.
Wärmepumpen - versteckte Sonnenenergie aktivieren
Der sparsame Umgang mit Energie und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien sind wichtige energiepolitische Ziele. Eine effiziente Möglichkeit, Heizwärme mittels unerschöpflicher Energiequellen bereitzustellen, bietet die Wärmepumpe. Sie nutzt dazu Wärme aus der Umgebung oder aus anderen, nicht mehr nutzbaren Wärmequellen und fördert diese mittels des vom Kühlschrank bekannten thermodynamischen Prinzips auf ein Temperaturniveau, das beispielsweise für die Gebäudebeheizung geeignet ist. Voraussetzung ist allerdings eine niedrige Vorlauftemperatur wie sie bei Niedrigenergiehäusern mit Fußboden- oder Wandheizungen üblich ist.
Drei Viertel der dazu erforderlichen Energie bezieht eine moderne Wärmepumpe kostenlos und umweltschonend aus der Natur, nur die Antriebenergie muss bezahlt werden. Eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung einer Wärmepumpe ist die Leistungszahl, welche das Verhältnis der abgegebenen nutzbaren Wärmeleistung zur aufgewendeten Antriebsleistung angibt. Die Jahresarbeitszahl ist das Jahresmittel der Leistungszahl in Abhängigkeit der Betriebsbedingungen inklusive aller peripheren Energieverbraucher, welche für den Betrieb der Wärmepumpe notwendig sind.
Fachmännisch installierte Wärmepumpen tragen dazu bei, die Energiekosten zu senken und die CO2-Belastungen der Atmosphäre durch Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom im Vergleich zu konventionellen Heizungssystemen, erheblich zu reduzieren. Die mit einem elektrisch betriebenen Kompressor ausgerüstete Wärmepumpe, auch kurz Elektrowärmepumpe genannt, hat in Verbindung mit der Wärmequelle Erdreich speziell für die Wärmeversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern die größte Bedeutung.
Der Wirtschaftlichkeit des Betriebs elektromotorisch angetriebener Wärmepumpenanlagen hängt auch entscheidend von der Vertragsgestaltung des jeweiligen Versorgungsunternehmen (EVU) ab. Bundesweit verzichten die EVU bei Wärmepumpen zur Gebäudeheizung auf einen Bereitstellungspreis. Der Verbraucher muss hierbei zeitliche Unterbrechungen der Stromlieferungen (Sperrzeiten) in Kauf nehmen. Die Auswirkungen der Sperrzeiten stellen bei einer fachmännisch ausgelegten Anlage kein Problem dar. Die Investition für einen Pufferspeicher kann bei vorhandenen Speichermassen (z. B. Estrichlage der Fußbodenheizung) in Verbindung mit einem guten Gebäudewärmeschutz eventuell entfallen. Zu beachten wäre aber hierbei, dass das Heizungssystem nur sehr träge auf Temperaturänderungen reagieren kann.