Wenn Sie mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, müssen Sie auf eine sichere Lagerung und sorgfältigen Umgang achten. Die Anforderungen sind bundeseinheitlich in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) festgelegt und werden durch ein umfangreiches technisches Regelwerk ergänzt. Es gibt die Wassergefährdungsklassen eins bis drei, abhängig von der potentiellen Schädlichkeit eines Stoffes sowie den gelagerten oder genutzten Mengen.
Welche Vorkehrungen Sie zum Schutz der Gesundheit und des Naturhaushalts jeweils konkret treffen müssen, ergibt sich aus der Wassergefährdungsklasse sowie aus der Lage der Anlage selbst. Mögliche Vorkehrungen sind beispielsweise konstruktive Sicherheitsvorkehrungen, Maßgaben für betriebliche Abläufe sowie einmalige oder wiederkehrende Prüfpflichten durch Fachfirmen. Insbesondere in Karstgebieten, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten können an Errichtung und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Gegebenenfalls sind Vorhaben in diesen Gebieten auch generell unzulässig.
Unter "Weiterführende Links" finden Sie grundsätzliche Informationen über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, etwa zu Anlagen in der Landwirtschaft, Tankstellen, Eigenverbrauchstankstellen, Heizöllagerungen und Heizölverbraucheranlagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an die Fachkräfte der Wasserwirtschaft am Landratsamt.
- Informationen zur Anlagenverordnung (AwSV)
- Gewässerschutz und Landwirtschaft (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)
- Anforderungen an JGS-Anlagen (JGS steht für Jauche, Gülle, Sickersaft)
- Sachverständige und Fachbetriebe für JGS-Anlagen. Anforderungen an JGS-Anlagen
- Lagerung von Pflanzenschutzmitteln (Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt)
- Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten (Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt)
- Bestimmung der Wassergefährdungsklasse (Rigoletto, aus dem Webangebot des Umweltbundesamtes)
- Biogashandbuch Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
- Wasserschutzgebiete (UmweltAtlas Bayern)
Herr Böhm
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Heinlein
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz