Unter dem Begriff der Schülersammelliste ist ein Formular zu verstehen, das Klassenfahrten mit einer Klasse deren Schüler*innen multinational sind, erleichtert. Die Schülersammelliste gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Island, Liechtenstein und Norwegen).
Die Schülersammelliste kann dabei verschiedene Funktionen erfüllen:
- Visumsersatz:
Schüler*innen mit Drittstaatsangehörigkeit und gewöhnlichem Wohnsitz innerhalb Deutschlands, die im Zielland der Klassenfahrt visumspflichtig wären, können mit dieser Liste ausnahmsweise visumsfrei einreisen. Sie ermöglicht es daher, dass auch Schüler*innen, deren Asylverfahren nicht abgeschlossen ist, an einer Klassenfahrt teilnehmen können.
Die Schülersammelliste wird an der Grenze von der entsprechenden Lehrkraft vorlegt. Die Grenzschutzbehörde des Mitgliedstaates muss dann die aufgeführten Schüler*innen auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die entsprechenden Schüler*innen zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
- Passersatz:
Wenn ein*e Schüler*in auf der Schülersammelliste aufgeführt ist, aber keinen Pass oder kein anderes gültiges Reisedokument hat, wird die Schülersammelliste beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt. Dafür muss sie mit einem Foto der entsprechenden Person ergänzt und von der Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt werden.
Auf der Schülersammelliste sind folgenden Informationen vermerkt:
- Namen
- Geburtsdaten
- Anschriften
- Reiseziel
- Reisedauer
- bei Passersatz: Fotos der Schüler*innen, die keinen Pass besitzen.
Um die Voraussetzungen für den konkreten Einzelfall zu erfüllen, empfehlen wir Ihnen, geraume Zeit vor der Reise gezielte Informationen bei der Botschaft des Reiselandes sowie der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.
Ein oder mehrere Teilnehmer*innen einer Fahrt sind:
- Schüler*in einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
- Angehörige eines Drittstaats mit Wohnsitz in Deutschland. (nicht: Deutschland, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum)
Bei Einsatz als Visumsersatz:
Schüler*innen benötigen grundsätzlich ein Visum um in das Zielland einzureisen. Welche Herkunftsländer ein Visum und somit auch eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amts entnehmen.
Bei Einsatz als Passersatz:
Für eine*n Schüler*in liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.
Die Sammelliste (EU-Formular) müssen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde schriftlich beantragen.
Füllen Sie das Formular bitte im Anschluss vollständig aus, lassen Sie es von der Schulleitung unterschreiben und stempeln.
Bei Visumsersatz: Die Liste ist zusammen mit den Reisepässen der entsprechenden Schüler*innen gültig.
Bei Passersatz: Ergänzen Sie die Liste bitte mit den Bildern der entsprechenden Schüler*innen und lassen Sie die Liste der zuständigen Ausländerbehörde zukommen. Diese prüft die Liste erneut, genehmigt und siegelt diese. Nur so dient Ihnen die Liste als Passersatz und berechtigt die aufgeführten Schüler*innen zur Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Durch das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union finden die Schülersammellisten dort rechtlich keine Anwendung mehr. Mangels Ersatzprogrammen brauchen drittstaatsangehörige Schüler*innen ab dem 01.10.2021 einen Pass und ein Visum für Reisen in das Vereinigte Königreich.
Notwendig sind:
- gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer allgemeinbildenden Schule
- gegebenenfalls Nachweis der Klassenfahrt durch Buchungsdaten
- bei Einsatz als Passersatz ein biometrisches Foto
Schülersammelliste für Volljährige: 12,00 Euro pro reisender Person
Schülersammeliste für Minderjährige: 6,00 Euro pro reisender Person
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr