Unter bestimmten Umständen können Sie Wohngeld bekommen, also Zuschüsse zur Miete oder zu den finanziellen Belastungen, die Ihnen durch Ihr Wohneigentum entstehen.
Die Fachkräfte des Landratsamtes beraten Senior*innen gern zu ambulanten Wohn- und Betreuungsformen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Wohnungsberechtigungsschein beantragen.
Obdachlose können verschiedene Hilfsleistungen erhalten, über die sie beispielsweise eine Unterkunft zahlen können.
Unter bestimmten Umständen können Menschen Hilfen - finanziell oder personell - zur Führung ihres Haushalts erhalten.
Das Landratsamt Nürnberger Land bietet als Ansprechpartner auch Beratung, wenn Sie sich durch Ihre Nachbaren bezüglich Lärm, Staub oder Gerüchen wesentlich beeinträchtigt fühlen.
Das Gesundheitsamt berät und informiert Sie bei umweltmedizinischen Problemen.
Schornsteinfeger*innen befassen sich mit der Reinigung und Kontrolle von Abgasanlagen, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen und ähnlichem und messen die Grenzwerte der Luftreinhaltung durch Ab- und Verbrennungsgase.