Für eine Neuzulassung muss Ihr Fahrzeug fabrikneu und in Deutschland erworben sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) darf weder Halter*in noch Erstzulassungsdatum stehen. Dem Fahrzeug darf außerdem auch noch nie ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.
- Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Nürnberger Land sein.
- Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen.
- Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, müssen Sie diese vorab beim Hauptzollamt bezahlen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich an die Bank, damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde vorlegt.
Die Verwahrung von finanzierten Fahrzeugbriefen kann ausschließlich in der Hauptstelle der Zulassung im Landratsamt in Lauf vorgenommen werden. Die Außenstellen verfügen nicht über diese Möglichkeit.
Bitte senden die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) - bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung im Original
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung einer oder eines Zustellbevollmächtigten
Sie können über das Bürgerserviceportal Anträge an die Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Nürnberger Land online erfassen und zur Bearbeitung weiterleiten.
Mit diesem Service können Sie von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen beantragen. Derzeit sind folgende Vorgänge möglich:
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Änderung der Halterdaten (nur Adressänderung, keine Namensänderung)
Folgende Voraussetzungen müssen für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet erfüllt werden beziehungsweise folgende Dokumente müssen vorliegen:
- Es handelt sich um ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer
Sie brauchen außerdem einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“.
Weitere Informationen zum Online-Verfahren erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Sie können auch Ihr Wunschkennzeichen hier online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Die Gebühr für die Neuzulassung beträgt mindestens 30,00 Euro. Für den Fall, dass Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, kommen noch zusätzlich 10,20 Euro hinzu.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden oder im Onlinehandel angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können in einem Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr