Eine Abgrabungsgenehmigung brauchen Sie, wenn Sie eine Abgrabung durchführen möchten, aber auch für Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind.
Genehmigungsfrei sind dagegen Abgrabungen mit einer Grundfläche von maximal 500 m² und einer Tiefe bis zu 2 Meter. Die Genehmigungspflicht entfällt also nur, wenn beide Maße nicht überschritten werden. Aufschüttungen, die nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, fallen in den Anwendungsbereich der Bayerischen Bauordnung.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Abgrabungsgenehmigung bitte in dreifacher Ausführung bei der Gemeinde ein, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt.
Für die Abgrabungsgenehmigung werden Gebühren erhoben. Diese sind abhängig von der Menge des Abbaugutes und der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Wenn Sie mit der Entscheidung des Landratsamtes - beispielsweise einer Ablehnung Ihres Antrags - nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch oder direkt Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Entscheidung einzulegen.