Wenn Sie als Minderjährige*r bereits rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die unter die besonderen Aufenthaltsrechte fällt. Dies stellt einen Wiederkehranspruch für junge Ausländer*innen dar.
Beim Recht auf Wiederkehr, handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die zu den besonderen Aufenthaltsrechten zählt. Die Einreise muss hierbei in der Regel mit dem erforderlichen Visum erfolgen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Sie hatten als Minderjährige*r Ihren rechtmäßigen Aufenthalt für acht Jahre im Bundesgebiet bevor Sie ausreisten
- Sie haben sechs Jahre eine Schule im Bundesgebiet besucht
- Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder eine Unterhaltsverpflichtung, die eine dritte Person für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat
- Ihr Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wurde nach Vollendung des Ihres 15. und vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Zur Vermeidung einer sogenannten besonderen Härte kann unter gewissen Kriterien von einigen Voraussetzungen abgewichen werden. Hierzu zählen unter anderem, dass Sie rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zur Eingehung einer Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Sie sich aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen können.
Besonders zu beachten ist hierbei, dass:
- keine Versagungsgründe wie eine durchführbare Ausweisung zum Zeitpunkt Ihres Verlassens des Bundesgebietes vorlagen
- kein aktuelles Ausweisungsinteresse besteht
- bei Minderjährigen die persönliche Betreuung im Bundesgebiet gewährleistet sein muss
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Erwerbstätigkeit)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Letzte 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Bei Neueinreise: 100,00 Euro
Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
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Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
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Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
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Frau Scharinger
Sachbearbeiter Buchstaben: A bis Ak, M
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Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
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Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
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Frau Dannhäuser
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