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Tierschutz und Tiertransport

Bei Verdacht auf einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzrecht können Sie das Veterinäramt verständigen

Genehmigungen für Tierschauen, Tierausstellungen oder Tierbörsen

Wenn Sie eine Tierschau, Tierausstellung oder Tierbörse veranstalten möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung durch das Landratsamt Nürnberger Land.

Beantragung einer Erlaubnis zur Entfernung eines Hornissennestes

Zum Entfernen eines Hornissennestes ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Meldung eines toten Bibers

Wenn Sie einen toten Biber finden, melden Sie dies bitte beim Landratsamt.

Entfernung von Wespennestern

Wespennester dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne besondere Genehmigung durch die Naturschutzbehörde entfernt werden.