Bei Verdacht auf einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzrecht können Sie das Veterinäramt verständigen
Wenn Sie eine Tierschau, Tierausstellung oder Tierbörse veranstalten möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung durch das Landratsamt Nürnberger Land.
Zum Entfernen eines Hornissennestes ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Wenn Sie einen toten Biber finden, melden Sie dies bitte beim Landratsamt.
Wespennester dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne besondere Genehmigung durch die Naturschutzbehörde entfernt werden.