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Kindeswohlgefährdung & Inobhutnahme

Wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, muss es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit mehreren anderen Fachstellen einschätzen. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen wird die Situation erörtert und nach guten Lösungen gesucht, um die Gefährdung des Kindes abzuwenden. 

Kinder und Jugendliche haben das Recht darauf, auf eigenen Wunsch in Obhut genommen zu werden. Das Amt für Familie und Jugend wird die Situation mit dem Kind bzw. Jugendlichen besprechen, die Erziehungsberechtigten hinzuziehen. Dies soll einer einvernehmlichen Lösung dienen. Sollte keine Lösung gefunden werden, wird sich das Amt für Familie und Jugend um eine passende Unterbringungsmöglichkeit des Kindes bzw. Jugendlichen kümmern. 

 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrer Verwandtschaft, Bekanntschaft oder Nachbarschaft ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder sexuell missbraucht wird, sprechen Sie bitte sofort mit den Fachkräften beim sozialpädagogischen Dienst im Amt für Familie und Jugend des Landratsamtes Nürnberger Land.

Rufen Sie entweder in der Zentrale des Jugendamtes unter der Telefonnummer 09123 950 6444 an oder wählen Sie die Krisennummer 09123 950 6950, die Ihnen an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. 

 

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