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Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme

Wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, muss es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit mehreren anderen Fachstellen einschätzen. Wenn die Gefährdung erwiesen ist, kann es verschiedene Maßnahmen einleiten, von denen die härteste die Inobhutnahme des Kindes zu dessen Schutz ist. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrer Verwandtschaft, Bekanntschaft oder Nachbarschaft ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder sexuell missbraucht wird, sprechen Sie bitte sofort mit den Fachkräften beim sozialpädagogischen Dienst im Amt für Familie und Jugend des Landratsamtes Nürnberger Land.

Rufen Sie entweder in der Zentrale des Jugendamtes unter der Telefonnummer 09123 950 6444 an oder wählen Sie die Krisennummer 09123 950 6950, die Ihnen an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. 

 

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