Betriebszulassung für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, insbesondere bei gewerblicher Beseitigung, müssen Sie sich beim Veterinäramt am Landratsamt registrieren und eine Zulassung beantragen.
Tierische Nebenprodukte: Überwachung der Entsorgung
Tierische Nebenprodukte wie Häute, Hörner, Federn oder Gülle können eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und müssen fachgerecht entsorgt werden.