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Gleiche Chancen für alle:
Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer

Seit 1988 gibt es für das Nürnberger Land eine Gleichstellungsbeauftragte. Die vielfältigen Aufgabenschwerpunkte von Gleichstellungsbeauftragten sind über das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) definiert. Diese dienen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, sowohl intern im Landratsamt Nürnberger Land als auch extern im Landkreis. Anja Wirkner ist seit 2010 die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Nürnberger Land. Zusätzlich ist sie seit vielen Jahren Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft und seit 2021 Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten. Kolleg*innen und Bürger*innen können sich jederzeit bei Fragen an sie wenden. Gerne vermittelt Sie Anja Wirkner in allen Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit an geeignete Fachstellen weiter.

Inhalt

    Die beiden Zeichen für männlich und weiblich, ein Pfeil nach oben und ein Kreuz nach unten, miteinander verbunden, in der Mitte ein Gleichheitszeichen.

    Rechtliche Grundlage

    "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2

    Zwei Hände, die von links und rechts ins Bild kommen und nacheinander greifen.

    Die Aufgaben: So unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte

    Zur Dienstaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten gehört die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG). Diese Aufgaben gliedern sich in folgende Bereiche:

    • Verwaltungsinterne Aufgaben
    • Gremienarbeit und Arbeitskreise
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Angebot für Bürger*innen

    Mehr zu den Aufgaben

    Drei Frauen, in Businessoutfits, die an einer Besprechung teilnehmen. Im Hintergrund arbeitet eine vierte Frau an eine Tafel.

    Warum ist eine Gleichstellungsbeauftragte notwendig?

    In vielen Bereichen ist immer noch ein geschlechtsspezifisches Ungleichgewicht zu erkennen: unter anderem in gesellschaftlichen Funktionen, Entscheidungsgremien und Leistungspositionen, geschlechtsspezifischen Rollenbildern und Vorurteilen, in der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, der Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse, der Gehaltshöhe sowie im Bereich häusliche Gewalt und Diskriminierungserfahrung.

    Weiterführende Informationen