Wenn Sie mit bestimmten Mengen bestimmter gefährlicher Stoffe umgehen und deshalb nach der Störfall-Verordnung als Betreiber eines Betriebsbereichs gelten, sind Sie verantwortlich, Störfälle so gut wie möglich zu verhindern und deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist oder nicht. Im Landkreis Nürnberger Land gibt es circa 9 solcher Betriebsbereiche.
Sie müssen die Sicherheit der Personen im Betriebsbereich und auch in der Nachbarschaft sowie den Schutz der Umwelt gewährleisten können. Andernfalls dürfen Sie Ihre Anlage nicht betreiben. Bei den Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen müssen Sie verschiedene Ursachen berücksichtigen. Solche Ursachen können beispielsweise betriebliche Gefahrenquellen wie das Versagen einer technischen Einrichtung, aber auch umgebungsbedingte Gefahrenquellen (zum Beispiel Erdbeben, Hochwasser, Infrastruktur) oder die Eingriffe Unbefugter sein. Zudem sind Sie verpflichtet, ein sogenanntes Sicherheitsmanagementsystem einzurichten und anzuwenden.
Im Landkreis Nürnberger Land ist die Immissionsschutzbehörde zuständig. Sofern externe Notfallpläne zu erstellen sind, liegt die Zuständigkeit darüber hinaus auch bei der Katastrophenschutzbehörde. Da der Umgang mit gefährlichen Stoffen auch Ihre Beschäftigten betrifft, die unmittelbar mit diesen Stoffen arbeiten, sind auch die Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsichtsämter) in die Überprüfung und Beratung der Betriebsbereiche eingebunden. Weitere betroffene Fachstellen können zum Beispiel wegen des Gewässerschutzes auch die Wasserwirtschaftsbehörden sein.
Die störfallrechtliche Überwachung mit Beteiligung aller betroffenen Behörden erfolgt unter Federführung der zuständigen Regierung von Mittelfranken.
Konkrete Informationen über betroffene Betriebsbereiche sowie getroffene Sicherungsmaßnahmen hält der Anlagenbetreiber vor. Diese sind auch im Internet hinterlegt.
Wenn Sie Ihre Betriebsbereiche neu ansiedeln oder sich Änderungen in Ihrer Umgebung (zum Beispiel heranrückende Wohnbebauung) ergeben, müssen Sie ausreichende Abstände zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Geht von Ihrem Betriebsbereich ein besonders großes Gefahrenpotenzial (Betriebsbereich der „oberen Klasse“) aus müssen Sie einen detaillierten Sicherheitsbericht erstellen. Informieren Sie bitte alle Personen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie Betriebsstätten, oder benachbarte Betriebsbereiche, die von einem Störfall betroffen sein könnten, ausführlich über die Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus informieren Sie diese bitte auch über das richtige Verhalten im Fall eines eintretenden Störfalls. Auch als Betreiber*in von Betriebsbereichen mit geringerem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche der „unteren Klasse“), haben Sie verschiedene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wenn eine Überprüfung beziehungsweise Überwachung vom Landratsamt veranlasst wird, entstehen für Sie Kosten. Diese ergeben sich aus dem Kostengesetz (KG) sowie dem zugehörigen Kostenverzeichnis (Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz; Kostenverzeichnis – KVz –), Tarifnummer Nr. 8.II.0, Tarifstelle 10 i.V.m. 1.22.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates ("Seveso-III-Richtlinie")
Herr Lankes
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Verwaltung
Herr Saller
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Technik
Herr Kögler
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Technik