Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen beim Amt für Familie und Jugend zu beantragen. Das Antragsformular sowie die von den Kindertagesstätten auszufüllenden Formulare finden Sie unter dem Punkt "Dokumente". Alternativ können Sie den Antrag online unter “Online Verfahren” stellen. Bitte beachten Sie hierfür aber die Hinweise.
Für die Prüfung Ihres Antrages zur Kostenübernahme von Kindertagesstättengebühren muss das Amt für Familie und Jugend Ihr Einkommen berechnen. Dafür werden entsprechende Nachweise von Ihnen benötigt. Bitte füllen Sie Ihr Antragsformular vollständig, leserlich und der Wahrheit entsprechend aus. Unterschreiben Sie dann den Antrag und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen auch dann vor, wenn Sie diese oder ähnliche Dokumente bereits an andere Stellen des Landratsamts geschickt haben. Sie sind als Antragsteller*in gemäß § 60 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist das Amt für Familie und Jugend gezwungen, Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen (§ 66 SGB I).
Denken Sie bitte daran, das Formular „Bestätigung des Besuchs einer Kindertagesstätte zur Vorlage beim Amt für Familie und Jugend“ bei Ihrer Kindertagesstätte oder dem Träger der Einrichtung ausfüllen zu lassen und Ihrem Antrag beizufügen.
Mittagessen:
Sofern Kosten für das Mittagessen in einer Kindertagesstätte entstehen, ist im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II (sog. Hartz-IV), Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Sozialhilfeverwaltung - Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe - im Landratsamt Nürnberger Land im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes für die Übernahme der Kosten zuständig.
Betreuungsnotwendigkeit:
Für bestimmte Altersstufen und Buchungszeiten ist es nötig, dass Sie einen Nachweis erbringen, dass die Kinderbetreuung notwendig ist. Nur dann ist der Beitrag grundsätzlich übernahmefähig.
Dies gilt für folgenden Altersstufen und Buchungszeiten:
- Bis zum ersten Lebensjahr bei allen Buchungszeiten.
- Vom ersten bis zum dritten Lebensjahr bei einer Buchungszeit von mehr als sechs Stunden.
- Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bei einer Buchungszeit von mehr als acht Stunden.
- Für Hortkinder, die nicht mehr die Grundschule besuchen.
Beantragen Sie für einen dieser Fälle die Kostenübernahme, müssen Sie den Grund für den Besuch der Kindertagesstätte angeben, beispielsweise, dass die Betreuung des Kindes wegen Erwerbstätigkeit, Umschulung, Schule, Berufsausbildung, Studium oder ähnlichem notwendig ist. Erläutern Sie diesen Grund bitte näher, indem Sie beispielsweise Angaben zu Ihrem Beruf, der täglichen Arbeitszeit, dem Umfang der Umschulung oder Ausbildung machen.
Falls Sie nicht gleich am Anfang alle Unterlagen vollständig einreichen, wird die zuständige Fachkraft Ihnen eine Frist nennen, bis zu der Sie fehlende Dokumente nachreichen müssen.
In den Monaten September, Oktober, November und Dezember werden oft viele Anträge gleichzeitig gestellt, wodurch die Bearbeitung eines einzelnen Antrags länger dauern kann als üblich. Wenn Ihnen die Kostenübernahme bewilligt wird, erfolgt diese rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragsstellung, so dass Ihnen bereits bezahlte Beiträge durch die Einrichtungen erstattet werden.
Reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- den vollständig ausgefüllten Antrag zur Übernahme des Elternbeitrags für Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort
- das vollständig ausgefüllte Formular zur Bestätigung des Besuchs einer Kindertagesstätte
- eine Kopie Ihres Mietvertrags oder, bei Wohneigentum, einen aktuellen Nachweis über zu zahlenden Schuldzins
- Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen – bei Antragstellung ab September sind dies die Abrechnungen für Juni, Juli und August
- bei Bezug von anderen Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Jobcenter, BaFöG oder ähnlichem den jeweils aktuellen Bescheid in Kopie
- Kopien aktueller Beitragsbescheide Ihrer im Antrag angegebenen Versicherungen, zum Beispiel Hausrat, Riester, Haftpflicht oder ähnliches
Antrag zur Übernahme des Elternbeitrags für Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort
Sollten Sie ein Bürgerkonto (BayernID) besitzen, können Sie den Antrag auch online stellen.
Sollten Sie dagegen kein Bürgerkonto besitzen, müssen Sie uns den Online-Antrag im Nachgang noch unterschrieben zukommen lassen. Ein Ausdrucken oder Ausgeben als PDF ist am Ende des Online-Antrags möglich.
Frau Menck
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben AA bis AL beginnen
Frau Schreg
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben AM bis D beginnen
Frau Ostheimer
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben E bis I beginnen
Frau Rupprecht
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstabe K beginnen
Frau Nigg
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben L bis P beginnen
Herr Wollner
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben Q bis T beginnen
Frau Seinil
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
zuständig für Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben J und U bis Z beginnen