Unter die besonderen Aufenthaltsrechte fällt auch das Aufenthaltsrecht für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige anderer Mitgliedstaaten. Hierbei wird die Mobilitätsregelung umgesetzt. Es handelt sich damit um Fälle der so genannten Weiterwanderung nach Deutschland von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen.
Dieses besondere Aufenthaltsrecht findet bei Ihnen nur Anwendung, wenn Sie als Drittstaatsangehörige*r bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen haben.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Sie haben einen gültigen langfristigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates und der Aufenthalt beträgt mehr als 90 Tage
- Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen für Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt stellt keine Aufenthaltsanzeige dar.
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Erwerbstätigkeit)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Letzte drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
- Bei Neueinreise: 100,00 Euro
- Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
- Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiter Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr