Bürgermeister*innen sind Organe einer Gemeinde und unterliegen daher der staatlichen Aufsicht, sowohl der Rechtsaufsicht als auch der Fachaufsicht. Wenn Sie eine Beschwerde anbringen möchten, richten Sie sie bitte an das Sachgebiet Kommunalaufsicht am Landratsamt.
Wenn Sie sich über eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister einer Gemeinde des Landkreises beschweren möchten, schreiben Sie bitte eine Mail, einen Brief oder rufen Sie an. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontaktpersonen". Schildern Sie die Situation bitte sachlich und belegen Sie Ihre Vorwürfe, sowie es möglich ist.
Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG)
Herr Thoma
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz