© Frank Boxler
Willkommen bei der
LAG Nürnberger Land e.V.
Wie können sich ländliche Räume nachhaltig und selbstbestimmt entwickeln? Dieser Frage widmet sich LEADER und speziell für unseren Landkreis die LAG Nürnberger Land. Die Menschen vor Ort mitnehmen und bei Projekten unterstützen, die wichtigen Aktiven vernetzen und somit zu mehr Kooperation beitragen und Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Nürnberger Lands geben - das sind Grundpfeiler unserer Arbeit.
Was genau ist LEADER und was für eine Rolle spielt dabei die LAG? Was steht eigentlich in einer Lokalen Entwicklungsstrategie? Welche Projekte wurden durch LEADER möglich gemacht? Und was muss man beachten, wenn man selbst eine LEADER-Förderung anstrebt?
Auf diese und viele weitere Fragen bietet unsere Website Antworten. Sie sind herzlich eingeladen, sich umzusehen und sich über LEADER und die LAG Nürnberger Land zu informieren.
Wir freuen uns über jede Art der Beteiligung: Mit Ideen, als Projektträger*in oder Mitglied im Verein Lokale Aktionsgruppe Nürnberger Land.
Nehmen Sie Kontakt zu unserem LEADER-Management auf!
Ihr
David Kronenthaler Armin Kroder
LAG-Manager 1. Vorsitzender
Gestalten Sie Ihre Heimatregion mit: Werden Sie Mitglied bei der LAG Nürnberger Land.
Sie können Ihr Projekt einbringen und bei anderen Projekten mitentscheiden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 10 Euro.
Ein kurzer Imagefilm zu einigen während der Förderperiode 2014 - 2022 unterstützten Projekten zeigt,
was LEADER in der Praxis bewirkt.
Was macht die LAG?
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Nürnberger Land ist ein gemeinnütziger Verein zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Nürnberger Land und für die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren Umsetzung verantwortlich. 2014 hat sich die damalige LAG Gesundheitsregion Hersbrucker Land auf den gesamten Landkreis ausgedehnt und verfolgt das Ziel, den Landkreis mit Hilfe der LEADER-Förderung zu entwickeln und weiter zu vernetzen. Alle 27 Kommunen des Landkreises, zahlreiche regionale Verbände und viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in der LAG zusammengeschlossen.
Ziele der LAG sind
- Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie;
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Kräfte für die Regionalentwicklung im Vereinsgebiet.
- Koordination, Vernetzung und Unterstützung von Projekten, die der Zielsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Die LAG Nürnberger Land e.V. hat vier Entwicklungsziele:
Sie haben eine Idee für ein Projekt ...
.. und möchten wissen, ob und wie es durch LEADER und die LAG unterstützt werden kann?
oder
Sie setzen gerade ein LEADER-Projekt um …
… und fragen sich, was Sie alles beachten müssen?
Dabei kann Ihnen die Beantwortung einiger wichtiger Fragen Klarheit schaffen:
Wussten Sie,
dass die Kletterhalle in Hersbruck durch LEADER mitfinanziert wurde? Was haben Kucha, Henfenfeld und Altdorf alle gemeinsam? Und wie trägt LEADER dazu bei, einen nachhaltigen Tourismus im Nürnberger Land zu stärken? Neugierig geworden?
Hier finden Sie alle Projekte aus den Förderperioden:
Inhalt
35. Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 17. März 2026
Entscheidung über aktuelle LEADER-Projektanträge (Diskussion & Bewertung)
Zum 11. Projektaufruf der LAG Nürnberger Land (Frist: 06.03.2026, 23.59 Uhr) wurden 4 Projekte fristgerecht eingereicht:
1. Einzelprojekt: Ausstattung einer Hofbäckerei (PT: Hofgemeinschaft Kainsbach eGbR)
Ausstattung einer Hofbäckerei auf dem Gemeinschaftshof Wongerhof in Kainsbach. Neben der Betriebsdiversifizierung sollen somit regionale Bio-Landwirtschaftsketten sowie Vermarktungsmöglichkeiten im Ortskern gestärkt werden.
Beitrag zu Entwicklungsziel: 1, 2, 4
Beschluss: Die LAG Nürnberger Land beschließt die Beantragung des Projekts „Ausstattung einer Hofbäckerei“ in Höhe von 12.000 Euro.
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
2. Einzelprojekt: Edelweißhütte 2026+X - Inklusiv und klimafit (PT: Jugendfreizeitwerk Nürnberger Land e.V.)
Die Edelweißhütte ist eine zentrale Einrichtung für Jugend- und Erwachsenenarbeit im Nürnberger Land. Seit kurzem ist sie zusätzlich staatlich anerkannte Umweltstation und damit der Bildung Nachhaltige Entwicklung (BNE) verpflichtet. Das Projekt umfasst eine Vielzahl gezielter baulicher Maßnahmen, die dem Ziel dienen, die Edelweißhütte umfassend barrierefrei, energieeffizient und ressourcenschonend auszurichten.
Beitrag zu Entwicklungsziel: 1, 2, 3
Beschluss: Die LAG Nürnberger Land beschließt die Beantragung des Projekts „Edelweißhütte 2026+X - Inklusiv und klimafit“ in Höhe von 250.000 Euro.
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
Der Landkreis Nürnberger Land sowie der Kreisjugendring sind aufgrund eines Interessenkonflikts von der Abstimmung ausgeschlossen.
3. Einzelprojekt: Digitale Infostele (PT: Gemeinde Rückersdorf)
Anschaffung einer digitalen Infostele zum Zwecke der zeitgemäßen Information von Bürgern und Bürgerinnen. Durch die Umstellung auf digital wird auch der Papierverbrauch gesenkt und Personalressourcen geschont.
Beitrag zu Entwicklungsziel: 1, 3
Beschluss: Die LAG Nürnberger Land beschließt die Beantragung des Projekts „Digitale Infostele“ in Höhe von 8.600 Euro.
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
4. Einzelprojekt: Errichtung eines naturnahen Bikeparks mit Dirtjump-Anlage (PT: Gemeinde Leinburg)
Naturnah angelegter Bikepark mit einer Jumpanalage auf Containerbasis und moderner Technik.
Beitrag zu Entwicklungsziel: 1
Beschluss: Die LAG Nürnberger Land beschließt die Beantragung des Projekts „Errichtung eines naturnahen Bikeparks mit Dirtjump-Anlage“ in Höhe von 110.000 Euro.
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
Vorstellung und Beschluss von Einzelmaßnahmen im Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“
Einzelmaßnahme „Wassermatschanlage im Freibad Schnaittach” (Projektträger: Förderverein Bad Schnaittach e.V.)
Beitrag zu Entwicklungsziel: 3
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. Finanzielle Zuwendung von max. 2.500 Euro (Nettokosten).
Der Markt Schnaittach ist aufgrund eines Interessenkonflikts von der Entscheidung ausgeschlossen.
Einzelmaßnahme „Infotafeln Dorfgeschichte Höfen” (Projektträger: Kapellenverein St. Johann Höfen e.V.)
Beitrag zu Entwicklungsziel: 3
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. Finanzielle Zuwendung von max. 2.500 Euro (Nettokosten).
Einzelmaßnahme „Nüsse fürs Nürnberger Land” (Projektträger: Grünspecht e.V.)
Beitrag zu Entwicklungsziel: 2, 4
Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. Finanzielle Zuwendung von max. 1.000 Euro (Nettokosten).
Einzelmaßnahme „Mach mit uns Harmlose Kunst im Kulturbahnhof Hersbruck” (Projektträger: Kulturbahnhof Hersbruck e.V.)
Beitrag zu Entwicklungsziel: 2, 3
Der Beschluss erfolgt mit 10 Stimmen dafür und 5 Gegenstimmen. Finanzielle Zuwendung von max. 280 Euro (Nettokosten).
Die Stadt Hersbruck ist aufgrund eines Interessenkonflikts von der Entscheidung ausgeschlossen.
Eine finanzielle Unterstützung folgender Anfrage wurde einstimmig zurückgestellt:
Einzelmaßnahme „Inklusives Natur- und Begegnungsprojekt mit Bootstouren” (Projektträger: Mühlenkraft e.V.)
Beitrag zu Entwicklungsziel: 1, 3
Förderrichtlinie LEADER 2023 - 2027
Die Förderrichtlinie selbst finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bei einer Antragstellung ist unbedingt das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag in der aktuellen Fassung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beachten! (Aktuell noch nicht vorliegend!)
Die wichtigsten Eckpunkte aus der LEADER-Förderrichtlinie 2023 - 2027 finden Sie hier zusammengefasst:
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
- Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer LAG.
- Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.
- Die Mindestzuwendung beträgt 7.000 Euro
Mögliche Antragstellende
Anträge können von …
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden),
- juristischen Personen des privaten Rechts,
- natürlichen Personen,
- Personengesellschaften,
gestellt werden, die im Gebiet der LAG ansässig oder dafür zuständig sind.
Das Gebiet der LAG Nürnberger Land umfasst den gesamten Landkreis Nürnberger Land.
Förderung und Fördersätze
Die LEADER-Förderung ist eine Projektförderung, die im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt. Dabei gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Fördersätze:
- bis zu 30 % bei produktiven Investitionen (Investitionen zur Gewinnerzielung)
- bis zu 50 % bei sonstigen Projekten
- bis zu 60 % bei Kooperationsprojekten zwischen mehreren LAGs (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40 %)
- bis zu 70 % bei transnationalen Kooperationsprojekten (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40 %)
Förderfähige Kosten sind …
- Ausgaben, die durch Rechnung i.S.d. § 14 Umsatzsteuergesetz bzw. gleichwertige Belege nachgewiesen werden (abzgl. Skonti, Boni, Rabatte).
- Eigenleistungen (nur bei geeigneten investiven Projekten von Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen).
Nicht förderfähig sind ...
- Umsatzsteuer
- Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben (z.B. Telefon, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc.)
- Kommunale Regiearbeiten, Bauhofleistungen.
- Druckerzeugnisse, die nicht kostenlos abgegeben werden.
- Erwerb von gebrauchter Technik und Ausstattung (Ausnahmen: Exponate, hist. Baustoffe etc. wenn sie als typischer Bestandteil zum Gesamtprojekt gehören).
- Projekte zur Erzeugung von in Anhang I des AEUV genannten Produkten
- Behördliche Gebühren sowie Zölle
Weitere Förderbeschränkungen:
Es darf sich bei einem Projekt nicht ausschließlich um Grunderwerb handeln. Bei Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken als Bestandteil eines LEADER-Projektes werden Ausgaben für den Grunderwerb max. bis zu einer Höhe von 10 % der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben anerkannt.
Weitere Bestimmungen
- Die Kostenermittlung ist beispielsweise durch Kostenangebote, detaillierte Kostenberechnung einer sachverständigen Stelle oder Erfahrungswerte zu begründen.
- Markterkundungen (i.d.R. mind. 3 Angebote) sind ab einem Netto-Auftragswert von 2.500 Euro erforderlich, soweit die Vergabebestimmungen (VOL/A, VOB/A) nicht anzuwenden sind.
- Die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks endet bei Bauten, baulichen Anlagen und Erwerb von Grundstücken zwölf Jahre, bei sonstigen geförderten Gegenständen fünf Jahre nach der Schlusszahlung.
Wichtiger Hinweis:
Projekte dürfen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen werden!
Alle Informationen sind ohne Gewähr!
Vom Heimatverein über den Posaunenchor bis hin zur Integration geflüchteter Menschen - gerade der ländliche Raum lebt durch die vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürger*innen. Dieses zu stärken ist ein wichtiges Ziel des LEADER-Ansatzes. Gleichzeitig erschwerten es die Rahmenbedingungen des Förderprogramms, auch kleine Projekte zu unterstützen, denn ein LEADER-Projekt muss mindestens 7.000 EUR an Zuschuss erhalten. So konnten Vorhaben mit geringerem Förderbedarf nicht berücksichtigt werden. Auch die aufwendige Beantragung stellen gerade für kleinere Vereine, bürgerschaftliche Initiativen oder Privatpersonen eine Hürde da.
Ab der Förderperiode 2014 - 2022 hat der Freistaat Bayern mit der "Unterstützung Bürgerengagement" ein Instrument geschaffen, um diese Lücke zu schließen und bürgerschaftliches Engagement stärker zu unterstützen.
Das Nürnberger Land hat sich einem naturnahen und sanften Tourismus verschrieben. Um diesen auch zukünftig zu stärken hat die LAG in der Förderperiode 2014 - 2022 ein Konzept in Auftrag gegeben, das Maßnahmen erarbeitet hat. Das Konzept wurde von team4 und inspektour erarbeitet und die Ergebnisse 2022 den Mitgliedern sowie dem Kreistag vorgestellt. Nun geht es für das Touristische Infrastrukturentwicklungskonzept in die Phase der Umsetzung, welche bei den Kommunen des Landkreises liegt. Die Stabstelle L/6 Kreisentwicklung koordiniert die unterschiedlichen Tätigkeiten und auch die LAG spielt in der Umsetzungsphase eine wichtige Rolle. Zum einen wird bei den Vorstandssitzungen der LAG über den aktuellen Umsetzungsstand berichtet und es gibt Raum für Anregungen und Diskussion. Zum anderen können Projekte aus dem Touristischen Infrastrukturentwicklungskonzept auch durch LEADER-Mittel gefördert werden.
Hier finden Sie den Schlussbericht, in dem Sie folgendes erwartet:
- eine Analyse der bestehenden touristischen Infrastruktur mit Stärken, Schwächen und Potenzialen
- eine Strategieentwicklung für einen naturnahen und sanften Tourismus
- konkrete Leuchtturmprojekte und flächendeckende Maßnahmenpakete
Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt;
das von den Mitgliedern gewählte Entscheidungsgremium trifft sich zwei- bis vier Mal im Jahr.
Termine 2026
Sitzungen des Entscheidungsgremiums
Donnerstag | 23.07.2026 | 14 bis 16 Uhr (danach anschließend: Mitgliederversammlung)
Dienstag | 10.11.2026 | 14 bis 16 Uhr
Mitgliederversammlung
Donnerstag | 23.07.2026 | ab ca. 16 Uhr
(Die Orte werden noch bekanntgegeben)
Die Sitzungen der LAG Nürnberger Land e.V. sind öffentlich.
Download-Bereich
Verantwortlich für die Umsetzung in Bayern ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Weitere Informationen: www.leader.bayern.de
Inhalt
Datenschutzerklärung
A) Allgemeine Information
Kontaktdaten des Verantwortlichen
1. Vorsitzender der LAG Nürnberger Land e.V.
Landrat Armin Kroder
Waldluststraße 1 | 91207 Lauf a. d. Pegnitz
E-Mail lag@nuernberger-land.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Projektberatung und die Information der Öffentlichkeit. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nicht anders angegeben, aus Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Eine genaue Auflistung der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten mit entsprechender Gesetzesgrundlage finden sie hier.
Empfänger*innen von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitungstätigkeiten erfolgen i.d.R. durch das LAG-Management:
David Kronenthaler
LAG-Management
Waldluststraße 1 | 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Telefon 09123 950 6705 | E-Mail d.kronenthaler@nuernberger-land.de
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten.
Ihre Rechte
Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene*r nachfolgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Zu diesem Zwecke nehmen Sie Kontakt zum LAG-Management auf.
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder einen Antrag bezüglich Ihrer Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO stellen möchten, können Sie dieses Online-Formular des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht nutzen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Dieses können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
Postanschrift Postfach 1349 | 91504 Ansbach
Adresse Promenade 18 | 91522 Ansbach
Telefon 0981 1800930 | Telefax 0981 180093800
E-Mail poststelle@lda.bayern.de
www.lda.bayern.de
Für Beschwerden nutzen Sie bitte das Online-Formular.
B) Informationen zum Internetauftritt
Technische Umsetzung
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verarbeitet.
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• Name der angeforderten Datei
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• vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
• übertragene Datenmenge.
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