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Für Kinder, Eltern und Familien in schwierigen Lagen: Unterstützungsangebote des Amts für Familie und Jugend

Wenn Sie und Ihre Familie in einer Krise stecken, steht Ihnen das Amt für Familie und Jugend gerne unterstützend und beratend zur Seite. Eltern, sowohl Paare als auch Alleinerziehende, können sich 

  • bei Problemen mit der Haushaltsführung und dem Alltag
  • bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Kindern 
  • in belastenden und herausfordernden Situationen 

jederzeit gerne an die Fachkräfte wenden. Sie beraten Sie kostenlos, vertraulich und unverbindlich. 

Auch als Kind oder Jugendlicher hilft dir unser Team gern weiter, wenn 

  • du Ärger in der Schule oder 
  • ständig Streit mit anderen Kindern oder Jugendlichen oder 
  • Probleme mit deinen Eltern hast. 

Ruf einfach an! 

Inhalt

    Das Mädchen in der pinken Kleidung klettert angeseilt, mit Helm und in voller Montur an einem Felsen hoch. Hinter ihm klettert eine junge Frau, die das Mädchen absichert.

    Mögliche Hilfeformen

    • Erziehungsbeistandschaft: Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördern ihre Verselbständigung. 
    • Sozialpädagogische Familienhilfen: Erfahrene Sozialpädagog*innen stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen und auch im Kontakt mit Ämtern und Behörden zur Seite. 
    • Teilstationären Hilfen: Hier verbringen Kinder und Jugendliche einen Teil ihrer Zeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte, die sie in ihrer Entwicklung fördert, beispielsweise im schulischen Bereich.
    • Stationäre Hilfen: Manchmal ist es für alle besser, wenn Kinder und Jugendliche in einem neuen, anderen Umfeld unterkommen. Die Fachkräfte sprechen mit Ihnen über Heimunterbringungen, Internatsaufenthalte und Formen des betreuten Wohnens. 
    • Eingliederungshilfen: Das Team vermittelt Ihnen oder Ihrem Kind Leistungen, die der Entwicklung oder dem Erhalt von wichtigen Fähigkeiten dienen, beispielsweise eine Förderung bei Rechtschreibschwächen

    Die Hilfsangebote werden Familien mit Kindern und Jugendlichen bis zu deren Volljährigkeit und jungen Erwachsenen zwischen 18 und 26 Jahren gewährt. 

    Ganz wichtig: Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit

    Unterstützung kann nur dann etwas bewirken, wenn Sie sie bereitwillig annehmen und Ihren Teil beitragen.

    Die Fachkräfte des Amts für Familie und Jugend streben deswegen bei allen Hilfen immer ein Einvernehmen mit den Beteiligten an, also mit Ihnen als Eltern, Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Der erste Schritt ist deshalb immer das Hilfeplangespräch, in dem alle zusammen das Ziel, die Art und die Dauer der Unterstützung festlegen. Machen Sie sich also keine Sorgen, dass etwas über Ihren Kopf hinweg beschlossen wird, sondern sprechen Sie unser Team einfach an und finden Sie gemeinsam mit ihm heraus, wie sich Ihre Probleme bewältigen lassen.