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Erlaubnis zur Nutzung der Sportstätten des Landkreises

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises nicht für den Schulunterricht gebraucht werden, können Vereinen und sonstige Gemeinschaften sie gegen Gebühr zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele nutzen.

Folgende Turnhallen stehen im Landkreis Nürnberger Land zur Verfügung:

  • Turnhalle Gymnasium Hersbruck
  • Turnhalle Gymnasium Lauf
  • Turnhalle Realschule Lauf
  • Turnhalle Förderzentrum Lauf
  • Bitterbachhalle Lauf
  • Turnhalle Realschule Feucht
  • Turnhalle Mittelschule Altdorf
  • Doppelturnhalle Altdorf
  • Turnhalle Schulzentrum Röthenbach
  • Turnhalle Realschule Röthenbach

Wenn Sie eine dieser Hallen nutzen möchten, müssen Sie dies mittels des Antrags auf Überlassung einer Sportstätte beantragen. Alles Weitere klären die Fachkräfte des Amts dann im direkten Kontakt mit Ihnen. Die Gebühren für die Hallennutzung können Sie der Satzung zur Überlassung einer Sportstätte entnehmen. 

 

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