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(Reformierte) Schuleingangsuntersuchung

In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse zur Gestaltung des Schuleinstiegs verändert. Bislang findet die Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn statt. Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen reicht dieser Zeitraum häufig nicht aus, um bestehende Rückstände bis zum Schuleintritt durch gezielte Förderung aufzuholen.

Die Schuleingangsuntersuchung wurde daher reformiert, um Kindern bestmögliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart zu bieten und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Wichtig ist im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung nun weniger die Feststellung der Schulreife, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt.

Durch die reformierte Schuleingangsuntersuchung können bei Ihrem Kind gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch relevant sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Welche Kinder müssen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung?

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit für alle zukünftigen Schulkinder verpflichtend. Für Kinder, die im Jahr 2027 schulpflichtig werden (Geburtsdatum 01.10.2020 – 30.09.2021), steht ab Juli 2026 die reformierte Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt an. Die Eltern der betroffenen Kinder werden automatisch per Post darüber informiert.

Wie erhalte ich einen Termin?

Die Einladung zur Untersuchung erhalten die Eltern direkt und unaufgefordert vom Gesundheitsamt. Darin sind Informationen enthalten, wie und wann der Wunschtermin zur reformierten Schuleingangsuntersuchung vereinbart werden kann. Dies können Eltern dann online über einen QR-Code oder telefonisch erledigen. Allerdings können nicht alle Kinder eines Jahrgangs zeitgleich eingeladen werden, daher erfolgt die Einladung nach Alter des Kindes. Wer noch keine Einladung erhalten hat, muss sich daher derzeit auch nicht im Gesundheitsamt melden.

Worauf können Eltern im Vorfeld der Untersuchung achten?

Alle Früherkennungsuntersuchungen sollten altersgerecht in der Kinderarztpraxis durchgeführt werden. Fehlen U8 (46.–48. Lebensmonat) oder U9 (60.–64. Lebensmonat), sollte nach Möglichkeit ein Termin beim Kinderarzt im vorgegebenen Zeitfenster vereinbart werden. Dabei kann auch überprüft werden, ob alle Impfungen altersgerecht vorliegen.

Wie kann ich mein Kind bereits jetzt fördern?

Eine Förderung aller Kinder kann bereits vor der reformierten Schuleingangsuntersuchung ganz einfach im Familienalltag geschehen: Wenn Kinder klettern, balancieren, Roller oder Fahrrad fahren, abspülen oder Wäsche aufhängen, trainieren sie Kraft, Geschicklichkeit und Gleichgewicht. Wer Gemüse oder Obst schneidet, sein Brot selbst streicht und sich alleine anzieht, übt seine Wahrnehmung und Konzentration. Das Verständnis von Zahlen und Mengen kann beim Abzählen von Besteck, von Autos im Straßenverkehr, beim Sortieren von Socken oder beim Einkaufen wachsen. Das Gespür für Sprache entwickelt sich im Familienalltag durch Singen, Tanzen, Reime klatschen, Bilderbücher anschauen und vorlesen, sich beim Essen unterhalten und auch über Gespräche zu den Erlebnissen und Gefühlen des Kindes. All dies lässt sich leicht in das Familienleben integrieren und kann zu einem erfolgreichen Start in das Schulleben sowie das Rechnen, Lesen und Schreiben beitragen.

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