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Schuleingangsuntersuchung

Durch die Schuleingangsuntersuchung können bei Ihren Kindern gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch relevant sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Am 2. September haben die Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2025/2026 begonnen. Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren sind, werden im Herbst 2025 schulpflichtig und gehören dem neuen Untersuchungsjahrgang an. Hier werden die Einladungen zur Schuleingangsuntersuchung ab Ende August 2024 verschickt. Der Versand erfolgt über das Schuljahr verteilt und nach dem Alter der Kinder gestaffelt in mehreren Einladungswellen.

Alle bis zum 30. Juni 2019 geborenen Kinder sind voll schulpflichtig. Über eine mögliche Rückstellung dieser Kinder entscheidet die Schulleitung der Grundschule auf Antrag. Bei Kindern, für die eine Rückstellung bereits entschieden ist, bleibt die Schuleingangsuntersuchung verpflichtend, als würden Sie regulär eingeschult. Eingeladene Kinder müssen also trotz Rückstellung im Gesundheitsamt vorgestellt werden. Im Folgejahr ist in der Regel keine erneute Schuleingangsuntersuchung erforderlich.

Als „Korridorkinder“ werden Kinder bezeichnet, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September geboren sind. Eltern können für diese Kinder die Korridorregelung in Anspruch nehmen und die Einschulung in Absprache mit der zuständigen Schule um ein Jahr verschieben. Auch diese Kinder werden bereits jetzt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen und sind verpflichtet, daran teilzunehmen.

Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden sollen und die bislang nicht untersucht wurden, melden sich bitte telefonisch zur Terminvereinbarung.

Eltern werden gebeten darauf zu achten, dass bereits vor der Schuleingangsuntersuchung alle Früherkennungsuntersuchungen altersgerecht in der Kinderarztpraxis durchgeführt werden. Fehlen noch die Untersuchungen U8 (46.-48. Lebensmonat) oder U9 (60.-64. Lebensmonat), sollte rechtzeitig ein Termin im vorgegebenen Zeitfenster vereinbart werden. Dabei kann auch überprüft werden, ob alle Impfungen altersgerecht vorliegen. 

Eltern, deren Kinder bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und die bis Mitte Mai noch keine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten haben, werden gebeten, sich montags, mittwochs oder freitags von 9 – 10 Uhr unter der Telefonnummer 09123/950-6551 zu melden. Dies kann insbesondere Familien betreffen, die im Laufe des Jahres zugezogen sind. Eltern werden gebeten, sich auch dann beim Gesundheitsamt zu melden, wenn ihr Kind bereits in einem anderen Gesundheitsamt untersucht wurde. Bei Vorlage der Unterlagen ist eine erneute Untersuchung dann nicht notwendig.

Das Gesundheitsamt Nürnberger Land wünscht allen zukünftigen Erstklässlern einen guten Schulstart.

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