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Schuleingangsuntersuchung

Durch die Schuleingangsuntersuchung können bei Ihren Kindern gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch relevant sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Für Kinder, die im Jahr 2026 schulpflichtig werden (Geburtsdatum 01.10.2019 – 30.09.2020), steht ab Juli 2025 die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt an. Die Eltern der betroffenen Kinder werden automatisch per Post darüber informiert. Die Briefe werden nach Alter des Kindes gestaffelt versendet. Familien die noch keine Einladung erhalten haben, müssen sich daher keine Sorgen machen, sie erhalten die Informationen in einer der nächsten Einladungswellen.

Welche Kinder müssen zur Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit für alle zukünftigen Schulkinder verpflichtend. Dabei soll geprüft werden, ob vor der Einschulung eine individuelle Unterstützung oder Förderung für einen besseren Start ins Schulleben empfehlenswert wäre.

Wie erhalte ich einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung?

Die Einladung zur Untersuchung erhalten die Eltern direkt und unaufgefordert vom Gesundheitsamt. Darin sind Informationen enthalten, wie und wann der Wunschtermin zur Schuleingangsuntersuchung vereinbart werden kann. Dies können Eltern dann online über einen QR-Code oder telefonisch erledigen. Allerdings können nicht alle Kinder eines Jahrgangs zeitgleich eingeladen werden, daher erfolgt die Einladung nach Alter des Kindes. Ist das Kind etwas jünger, erhalten die Eltern die Einladung in den nächsten Monaten rechtzeitig vor den Sommerferien 2026. Wer noch keine Einladung erhalten hat, muss sich daher derzeit auch nicht im Gesundheitsamt melden.

Worauf können Eltern im Vorfeld der Schuleingangsuntersuchung achten?

Alle Früherkennungsuntersuchungen sollten altersgerecht in der Kinderarztpraxis durchgeführt werden. Fehlen U8 (46.-48. Lebensmonat) oder U9 (60.-64. Lebensmonat), sollte nach Möglichkeit ein Termin beim Kinderarzt im vorgegebenen Zeitfenster vereinbart werden. Dabei kann auch überprüft werden, ob alle Impfungen altersgerecht vorliegen. 

Wie kann ich mein Kind bereits jetzt fördern?

Eine Förderung aller Kinder kann bereits vor der Schuleingangsuntersuchung ganz einfach im Familienalltag geschehen: Wenn Kinder klettern, balancieren, Roller oder Fahrrad fahren, abspülen oder Wäsche aufhängen, trainieren sie Kraft, Geschicklichkeit und Gleichgewicht. Wer Gemüse oder Obst schneidet, sein Brot selbst streicht und sich alleine anzieht, übt seine Wahrnehmung und Konzentration. Das Verständnis von Zahlen und Mengen kann beim Abzählen von Besteck, von Autos im Straßenverkehr, beim Sortieren von Socken oder beim Einkaufen wachsen. Das Gespür für Sprache entwickelt sich im Familienalltag durch Singen, Tanzen, Reime klatschen, Bilderbücher anschauen und vorlesen, sich beim Essen unterhalten und auch über Gespräche zu den Erlebnissen und Gefühlen des Kindes. All dies lässt sich leicht in das Familienleben integrieren und kann zu einem erfolgreichen Start in das Schulleben sowie das Rechnen, Lesen und Schreiben beitragen.

Änderungen bei der Schuleingangsuntersuchung

Aktuell wird im Landkreis Nürnberger Land die Schuleingangsuntersuchung überwiegend im letzten Kindergartenjahr durchgeführt. Aufgrund einer Reform der Schuleingangsuntersuchung in Bayern wird sich das Untersuchungsalter der Kinder in den nächsten Jahren allerdings ändern und die  Schuleingangsuntersuchung wird dann bereits im vorletzten Kindergartenjahr stattfinden. Durch diesen früheren Termin können eventuell notwendige Förderungen früher beginnen und bis zum Eintritt in die Schule auch länger durchgeführt werden. Dabei wollen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts, die die Untersuchung durchführen, den Eltern mit vielen guten Tipps aus jahrelanger Erfahrung bei der Schuleingangsuntersuchung zur Seite stehen.

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