Wenn Sie Baudenkmäler oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen möchten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis vom Bauamt.
Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem sich Bodendenkmäler befinden, Erdarbeiten durchführen wollen, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis des Bauamts.
Wenn Sie ein Baudenkmal besitzen oder überlegen, eines zu erwerben, können Sie sich von den Fachkräften verschiedener Behörden kostenlos beraten lassen.
Das Landratsamt kann Denkmaleigentümer*innen verpflichten, Maßnahmen zum Erhalt ihres Denkmals durchzuführen oder ihre Durchführung zu dulden.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wählt gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Bauwerke aus, deren Instandhaltung mit Geldern aus dem Fonds gefördert werden soll.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Fördergelder für bauliche Maßnahmen an Ihrem Denkmaleigentum erhalten.