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Baudenkmal

Wenn Sie Baudenkmäler oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen möchten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis vom Bauamt.

Bodendenkmal

Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem sich Bodendenkmäler befinden, Erdarbeiten durchführen wollen, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis des Bauamts.

Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern

Wenn Sie ein Baudenkmal besitzen oder überlegen, eines zu erwerben, können Sie sich von den Fachkräften verschiedener Behörden kostenlos beraten lassen.

Erhaltungsmaßnahmen im Denkmalschutz

Das Landratsamt kann Denkmaleigentümer*innen verpflichten, Maßnahmen zum Erhalt ihres Denkmals durchzuführen oder ihre Durchführung zu dulden.

Entschädigungsfonds für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wählt gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Bauwerke aus, deren Instandhaltung mit Geldern aus dem Fonds gefördert werden soll.

Zuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Fördergelder für bauliche Maßnahmen an Ihrem Denkmaleigentum erhalten.