Die Benutzung von öffentlichen Straßen ist grundsätzlich für jedermann möglich und bedarf keiner weiteren Erlaubnis. Über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt jedoch eine sogenannte Sondernutzung dar. Dafür benötigen Sie eine extra Erlaubnis.
Dies betrifft zum Beispiel:
- Lagerung von Baumaterial
- Aufstellen von Verkaufs- oder Infoständen
- Aufstellen von Werbeanlagen
- Gastronomische Nutzung
- Veranstaltungen (Sport, Wahlwerbung, Volksfeste)
Sondernutzungen müssen Sie beim Straßenbaulastträger oder der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Sie sind in der Regel kostenpflichtig.
Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) - Onlineformular
Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Ansonsten richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.
Herr Sperber
Tiefbauverwaltung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz