Nicht jede Pflegefamilie ist gleich – und nicht jede Pflegeform passt zu jeder Lebenssituation.
Je nach Bedarf des Kindes und den Möglichkeiten der Pflegeeltern gibt es unterschiedliche Pflegeformen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Form für Sie infrage kommt.
Vollzeitpflege
In der Vollzeitpflege lebt das Pflegekind über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in der Pflegefamilie.
- langfristige Perspektive für das Kind
- Pflegeeltern übernehmen die alltägliche Erziehungsverantwortung
- Kontakte zur Herkunftsfamilie bleiben in der Regel bestehen
Bereitschaftspflege (Inobhutnahme)
Die Bereitschaftspflege richtet sich an Familien oder Einzelpersonen, die kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum ein Kind aufnehmen können.
- Aufnahme oft sehr kurzfristig, manchmal innerhalb weniger Stunden
- zeitlich befristete Unterbringung
- besonders intensive Begleitung durch den Pflegekinderdienst
- hohe zeitliche Flexibilität und Belastbarkeit erforderlich
In der Vollzeitpflege leben Kinder über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in einer Pflegefamilie, da sie nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Die Gründe dafür sind vielfältig und haben ihren Ursprung in den Lebensumständen der Herkunftsfamilie – nicht beim Kind selbst.
Kinder in der Vollzeitpflege haben häufig bereits belastende Erfahrungen gemacht und benötigen vor allem Stabilität, verlässliche Beziehungen und einen sicheren Alltag. Gleichzeitig bringen sie unterschiedliche Stärken, Persönlichkeiten und Bedürfnisse mit.
In der Vollzeitpflege können:
- Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder oder Jugendliche leben
- Geschwisterkinder gemeinsam in einer Pflegefamilie aufwachsen
- Kinder mit besonderen emotionalen, sozialen oder entwicklungsbedingten Unterstützungsbedarfen aufgenommen werden
Gemeinsam mit Ihnen klären wir im Bewerbungsprozess, welche Altersgruppe und welche Bedarfe eines Kindes zu Ihrer Lebenssituation, Ihren Ressourcen und Ihrer persönlichen Belastbarkeit passen. Unser Ziel ist es, für jedes Kind eine langfristige und verlässliche Perspektive zu schaffen.
Der Weg zur Anerkennung als Pflegeeltern ist ein gemeinsamer Prozess, der Zeit, Offenheit und gegenseitiges Kennenlernen erfordert. Uns ist wichtig, dass Sie gut informiert, vorbereitet und begleitet in diese verantwortungsvolle Aufgabe starten.
Infoabende oder erstes Informationsgespräch
In regelmäßigen Abständen finden bei uns im Landratsamt Infoabende (Termine Infoveranstaltung) für interessierte Pflegebewerber:innen statt. Dabei erhalten Sie grundlegende Informationen zur Pflegeelternschaft, zu den unterschiedlichen Pflegeformen sowie zum weiteren Ablauf. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen, Erwartungen und persönlichen Beweggründe einzubringen. Sollten Sie aus organisatorischen Gründen nicht daran teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines persönlichen, unverbindlichen Erstgespräch mit dem Pflegekinderdienst.
Rückmeldung nach dem Informationsabend und Zusendung der Unterlagen
Nach dem Informationsabend haben Sie Zeit, die erhaltenen Informationen in Ruhe auf sich wirken zu lassen. Wenn Sie sich vorstellen können, den Weg zur Pflegeelternschaft weiterzugehen, melden Sie sich telefonisch beim Pflegekinderdienst.
In einem kurzen Austausch klären wir offene Fragen. Anschließend erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen sowie Fragebögen, die Sie in Ihrem eigenen Tempo ausfüllen können. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den weiteren gemeinsamen Prozess.
Bewerbungsunterlagen und Nachweise
Dazu gehören unter anderem:
- persönliche Angaben und Lebensläufe
- ärztliche Bescheinigungen
- erweitertes Führungszeugnis
- Nachweise zu Einkommen und Wohnsituation
Diese Unterlagen dienen dem Schutz der Pflegekinder und sind Voraussetzung für eine Anerkennung als Pflegeeltern.
Erst nach Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen beginnen die persönlichen Gespräche und Hausbesuche.
Persönliche Gespräche und Hausbesuche
Im weiteren Verlauf finden mehrere persönliche Gespräche statt, die teilweise auch in Ihrem häuslichen Umfeld geführt werden. Die Hausbesuche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und ermöglichen uns einen Eindruck von Ihren Lebensverhältnissen. Themen sind unter anderem:
- Ihre Motivation und Vorstellungen von Pflegeelternschaft
- Ihre familiäre Situation und persönliche Lebensgeschichte
- Ihr Erziehungsverständnis sowie Ihren Umgang mit herausfordernden Situationen
- die unterschiedlichen Bedarfe von Pflegekindern und die Frage, mit welchen Herausforderungen Sie sich zutrauen, im Alltag umzugehen
- Rahmenbedingungen wie Wohnraum, zeitliche Ressourcen und vorhandene Unterstützungsnetzwerke
Zudem werden die vorab ausgefüllten Fragebögen gemeinsam besprochen. Sie dienen als Grundlage für einen offenen Austausch, zur Klärung von Fragen und zur gemeinsamen Reflexion Ihrer Stärken, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Diese Gespräche sind keine Prüfung, sondern ein wertschätzender Prozess des gegenseitigen Kennenlernens und der gemeinsamen Einschätzung.
Pflegeseminar / Vorbereitungskurs
Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist die Teilnahme an einem Pflegeseminar. Hier setzen Sie sich gemeinsam mit anderen Bewerber:innen und Fachkräften intensiv mit der Pflegeelternschaft auseinander. Inhalte sind beispielsweise:
- Lebenslagen und Bedürfnisse von Pflegekindern
- Bindung, Trauma und Entwicklung
- Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien und dem Jugendamt
- Rechte, Pflichten und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Seminar bietet Raum für Austausch, Fragen und persönliche Reflexion.
Abschlussgespräch und Entscheidung
Nach Abschluss aller Gespräche, Hausbesuche und des Pflegeseminars findet ein abschließendes Gespräch statt. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam entschieden, ob eine Anerkennung als Pflegeeltern erfolgen kann.
Auch nach der Anerkennung lassen wir Sie nicht allein: Die Begleitung durch den Pflegekinderdienst setzt sich fort – vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes
Welche Voraussetzungen muss ich als Pflegeelternteil erfüllen?
Pflegeeltern sollten über stabile und gesicherte Lebensverhältnisse mit einem geregelten Einkommen verfügen. Wichtig ist außerdem ausreichend Wohnraum, mit einem eigenen Zimmer für das Pflegekind.
Gibt es Vorgaben zum Alter der Pflegeeltern?
Zwischen Pflegeeltern und Pflegekind sollte ein familienentsprechender Altersabstand bestehen. Dabei betrachten wir immer die individuelle Situation und das jeweilige Pflegeverhältnis.
Muss ich gesundheitlich besonders belastbar sein?
Pflegeeltern sollten sich in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden und keine gravierenden körperlichen oder psychischen Einschränkungen haben, die die Betreuung eines Kindes dauerhaft erschweren würden.
Werden persönliche Unterlagen überprüft?
Zum Schutz der Pflegekinder ist ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge erforderlich.
Wie viel Zeit muss ich für ein Pflegekind einplanen?
Pflegeeltern sollten genügend Zeit sowie pädagogisches Geschick mitbringen, um auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können. Der zeitliche Umfang hängt unter anderem von Alter und Entwicklungsstand ab.
Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst?
Eine vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst sowie weiteren beteiligten Fachstellen (z.B. Frühförderstelle) ist ein zentraler Bestandteil der Pflegeelternschaft.
Welche persönlichen Eigenschaften sind wichtig?
Wichtig sind Einfühlungsvermögen, Geduld und ein Bewusstsein für die besonderen Lebensgeschichten von Pflegekindern. Ebenso sollten Pflegeeltern emotional belastbar sein und konstruktiv mit Konflikten umgehen können.
Wie stehen Pflegeeltern zur Herkunftsfamilie?
Pflegeeltern sollten tolerant gegenüber der Herkunftsfamilie sein und die Kontakte des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern unterstützen. Ein respektvolles Verständnis für die Lebensumstände der Herkunftsfamilie ist dabei von großer Bedeutung.
Was passiert, wenn ich unsicher bin, ob ich alle Voraussetzungen erfülle?
Viele Fragen und Unsicherheiten lassen sich in persönlichen Gesprächen klären. Ob und in welcher Form die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden, prüfen wir gemeinsam und individuell.
Was wir von Pflegeeltern erwarten – und was Sie von uns erwarten dürfen
Pflegeelternschaft bedeutet, einem Kind für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft ein Zuhause zu geben.
Sie ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – und zugleich eine, bei der Sie nicht allein gelassen werden.
Was wir von Pflegeeltern erwarten
Pflegeeltern müssen keine perfekten Menschen sein. Wichtig sind vielmehr persönliche und soziale Fähigkeiten sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Dazu gehören insbesondere:
- die Bereitschaft, einem Kind Sicherheit, Struktur und Verlässlichkeit zu geben
- Geduld, Einfühlungsvermögen und Offenheit gegenüber der individuellen Lebensgeschichte eines Kindes
- die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, den leiblichen Eltern sowie weiteren beteiligten Fachstellen
- Offenheit für Beratung, Fortbildung und Reflexion der eigenen Rolle
Unterschiedliche Lebensformen, berufliche Hintergründe oder familiäre Konstellationen sind dabei ausdrücklich willkommen.
Was Sie von uns erwarten dürfen
Als Pflegekinderdienst begleiten wir Sie von Anfang an und stehen Ihnen verlässlich zur Seite.
Sie können von uns erwarten:
- eine persönliche und kontinuierliche Beratung durch feste Ansprechpartner:innen
- eine sorgfältige Vorbereitung auf die Aufgabe als Pflegeeltern
- Unterstützung in allen Fragen des Pflegealltags
- Begleitung in herausfordernden Situationen und bei Krisen
- regelmäßige Fortbildungsangebote und Austauschmöglichkeiten
- Transparenz in Entscheidungen und ein respektvolles Miteinander auf Augenhöhe
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen gute und stabile Lebensbedingungen für Pflegekinder zu schaffen.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG SGB VIII - § § 27, 33, 39, 44
Frau Distler
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Fischer
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Goßner
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Rotter
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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Frau Schillinger
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
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