Was wird von Pflegefamilien erwartet?
- Stabile und gesicherte Lebensverhältnisse mit geregeltem Einkommen
- Ausreichend Wohnraum mit eigenem Zimmer für das Pflegekind
- Pflegeltern und Pflegekind sollten einen familienentsprechenden Altersabstand haben
- Keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen
- Kein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
- Genügend Zeit und pädagogisches Geschick für die erforderliche Betreuung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Amt für Familie und Jugend
- Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- Toleranz gegenüber der Herkunftsfamilie und Verständnis für Kontakte des Pflegekindes mit seinen Eltern
- Verständnis für die Lebensumstände der Herkunftsfamilie
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege oder in Bereitschaftspflege interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu den unten genannten Fachkräften auf. Sie informieren Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über den Bewerbungsprozess und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Falls Sie weiterhin Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes haben, erhalten Sie alle relevanten Unterlagen, die Sie dann ausgefüllt zurücksenden.
Anschließend führen die Fachkräfte weitere Gespräche mit Ihnen, auch im Rahmen eines Hausbesuches.
Einmal im Jahr findet Bewerbungsseminar für interessierte Pflegeeltern statt. Die Teilnahme für Bewerber*innen ist verpflichtend.
Wenn ein Vollzeitpflegeverhältnis startet, begleiten die Fachkräfte des Jugendamtes Sie während der Vermittlung des Pflegekindes, unterstützen Sie im Umgang mit der Herkunftsfamilie und beraten Sie in allen Fragen, die bei der Betreuung eines Pflegekindes entstehen. Sie erhalten vom Amt für Familie und Jugend ein monatliches Pflegegeld sowie Zuschüsse bei besonderen Anlässen.
In regelmäßigen Abständen findet ein Hilfeplangespräch statt, an dem das Jugendamt, die Eltern, eventuelle Vormünder oder Ergänzungspfleger*innen, das Kind und die Pflegeeltern teilnehmen.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG SGB VIII - § § 27, 33, 39, 44
Frau Distler
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Fischer
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Liebel
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Rotter
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Schillinger
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz