Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für eine Mehrheit von Baugrundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird zonal dargestellt. Die Bodenrichtwerte tragen somit erheblich zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei. Der Gutachterausschuss ermittelt die Werte in zweijährlich wiederkehrenden Sitzungen auf Basis der Kaufpreissammlung. Kaufpreise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst sind, werden nicht berücksichtigt. Der Bodenrichtwert ist jedoch nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstückes. Er hat keine bindende Wirkung.
Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstückes können nur unter Berücksichtigung von Unterschieden in den wertbestimmenden Eigenschaften gezogen werden. Diese sind: Lage, Entwicklungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor. Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung beziehungsweise ein Gutachten nicht ersetzen. Für Immobiliensachverständige sind die im Grundstücksmarktbericht enthaltenen wertermittlungsrelevanten Daten, wie zum Beispiel Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktoren und Indexreihen, eine wichtige Informationsquelle für eigene Bewertungen.
Der Grundstücksmarktbericht ersetzt für Kaufinteressierte nicht die ausführliche Auseinandersetzung mit dem ins Auge gefassten Immobilienobjekt. Er liefert jedoch auf dem Weg zur Kaufentscheidung eine Fülle an verlässlichen Fakten für die verschiedenen Teilmärkte.
Die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht können von allen Bürger*innen bestellt werden. Der Grundstücksmarktbericht eignet sich insbesondere für Sachverständige im Rahmen von Immobilienbewertungen.
Sie können die Bodenrichtwertkarte und den Grundstücksmarktbericht direkt im Internet abrufen unter: www.boris-bayern.de.
Sie können die Bodenrichtwertkarte und den Grundstücksmarktbericht direkt im Internet abrufen unter: www.boris-bayern.de.
Über die Internetseite www.boris-bayern.de:
Grundstücksmarktbericht als PDF: 50 Euro
Bodenrichtwerte als Dauerauskunft: 120 Euro
§§ 192-199 BauGB
Herr Wolf
Landratsamt Nürnberger Land
Gutachterausschuss
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz