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Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Jugendschöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen in Strafsachen. Sie kommen bei den Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 finden im Laufe des Jahres 2023 statt. 

Im Landkreis Nürnberger Land ist eine Aufnahme in die Bewerberliste zur Jugendschöffenwahl 2023 nicht mehr möglich, da die Vorbereitung der entsprechenden Gremiensitzung bereits abgeschlossen ist. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.

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