Gesucht werden Personen, die
- im Landkreis Nürnberger Land wohnen,
- am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Die Interessierten sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen, beispielsweise Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen oder Bewährungshelfer*innen, und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.
Das Schöffenamt verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit und geistiger Beweglichkeit. Aufgrund anstrengender Sitzungsdienste ist zudem auch körperliche Belastbarkeit erforderlich.
In der ersten Jahreshälfte 2023 erstellt und beschließt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Personen vor wie Jugendschöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der unabhängige Wahlausschuss des Amtsgerichts in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.
Interessierte Personen bewerben sich bitte bis spätestens 13. Januar 2023 beim Amt für Familie und Jugend zur Aufnahme in die Vorschlagsliste. Bitte nutzen Sie das Online-Verfahren.
Im Landkreis Nürnberger Land ist eine Aufnahme in die Bewerberliste zur Jugendschöffenwahl 2023 nicht mehr möglich, da die Vorbereitung der entsprechenden Gremiensitzung bereits abgeschlossen ist. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.
Der Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen) - Online-Verfahren - ist inaktiv, da eine Aufnahme in die Bewerberliste zur Jugendschöffenwahl 2023 nicht mehr möglich ist.
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) vom 27. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 668, 680)
Frau Heider
Sachbereichsleitung wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Zangl
Sachbereichsleitung wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz